Rechts- und Kommunalamt

Amtsleiter
Telefon 03581 663-9101
Fax 03581 663-69101
Berliner Straße 24, GR
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 2.33
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Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
 
Postanschrift: Landratsamt Görlitz Postfach 300152 02806 Görlitz

Das Rechts- und Kommunalamt ist organisatorisch dem Landrat zugeordnet.

SG Recht
Die Dienstleistungen des SG Recht umfassen die Aufgaben der Rechtsberatung und Rechtsvertretung des Landkreises, wie auch die rechtliche und organisatorische Betreuung des Kreistages.
Wie jeder Bürger in seinen Rechtsangelegenheiten die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen kann, steht den kreislichen Dienststellen das SG Recht zur Verfügung. Dabei hat das SG Recht keine Aufsichtsfunktion, sondern berät lediglich den Landrat, die Beigeordneten und die Fachämter.
Die Kreisverwaltung mit ihren fachlichen Ämtern als auch die kreislichen Beteiligungen treffen tagtäglich eine Vielzahl von Entscheidungen, mit denen insbesondere Verpflichtungen begründet oder aufgehoben sowie Rechte und Ansprüche eingeräumt, eingeschränkt oder aufgehoben werden. Wenn die Adressaten solcher Entscheidungen danach vor Gericht ihr Recht gegen den Landkreis Görlitz suchen, müssen sie sich mit dem SG Recht auseinandersetzen, welches die Rechtsauffassung des Landkreises in gerichtlichen Verfahren verteidigt.

Rechtsauskunft bzw. -beratung für die Kreisbürger darf aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nicht erteilt werden. Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt kann die Rechtsanwaltskammer Dresden behilflich sein.

Das SG Recht ist ferner Ausbildungsstation für Rechtsreferendare.

SG Kommunalaufsicht
Das SG Kommunalaufsicht nimmt die Aufgaben der Rechtaufsichtsbehörde über die Städte und Gemeinden des Landkreises Görlitz sowie der kreisangehörigen Zweck- und Verwaltungsverbände wahr. Für Gemeinden bis 5.000 Einwohner obliegen demSG Kommunalaufsicht auch die Aufgaben der Widerspruchsbehörde.

Aufgabe der Rechtsaufsicht ist die Überwachung der Gesetzmäßigkeit des gemeindlichen Handelns. In einer Vielzahl von Fällen ist das Landratsamt an den Entscheidungen der Städte und Gemeinden zu beteiligen. So muss die Haushaltssatzung von jeder Gemeinde vorgelegt werden und Kreditermächtigungen bedürfen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Als Ansprechpartner für die Kreiseinwohner steht das SG Kommunalaufsicht zur Verfügung, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit gemeindlicher Entscheidungen geht.



Im Recht- und Kommunalamt können Kreisbürger das Serviceangebot von Beglaubigungen von Kopien, Abschriften und Unterschriften nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen.

Zusätzlich wird dieses Serviceangebot auch in den Bürgerbüros Löbau, Weißwasser und Zittau angeboten. Für die Besuche der Bürgerbüros ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem Externer Link - Neues Fenster bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

Standort
Berliner Straße 24, GR
Landratsamt Görlitz
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Straße:
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Ansprechpartner:

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Öffnungszeiten:

Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
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