Aufruf Förderung: „Teilhabe – Maßnahmen für inklusive Projekte“
Antragsfrist:
Die Antragsfrist zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Maßnahmen für inklusive Projekte ist zum 31.03.2024 abgelaufen. Ein erneuter Aufruf wird erst zu Beginn des Jahres 2025 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Vorhaben, die sich in der Umsetzung befinden, bis zum 31.12. des Förderjahres abgeschlossen und abgerechnet sein müssen.
Fördermöglichkeiten:
Der Landkreis Görlitz fördert gemäß § 6 Nr. 3 und 4 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung Projekte für mehr Inklusion:
- zur Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens.
Dabei werden Maßnahmen besonders berücksichtigt,
- die Menschen mit Behinderungen betreffen, die mehrfach benachteiligt sind.
Beispiele: Projekte für Frauen mit Behinderungen oder Menschen mit Behinderungen mit Migrationsbiografie
- die politische Mitbestimmung und Teilhabe an der politischen Meinungsäußerung von Menschen mit Behinderungen fördern.
Beispiele: Empowerment-Workshops, Ausleihe mobile Rampen
- die Angebote oder Zugänge zu einem Bereich, der bisher für Menschen mit Behinderungen nur schwer oder gar nicht zugänglich war, schaffen.
Beispiele: Gestaltung von inklusiven Veranstaltungen, wie Schulungen in leichter Sprache oder mit dem Einsatz von Gebärdendolmetschern, Ausleihgebühren für mobile Toilettencontainer, spezielle Akustik für Hörbehinderte, Ermöglichung von Beratungsangeboten, barrierefreie Gestaltung einer Informationsbroschüre, Flyer in leichter Sprache, Kochbuch in leichter Sprache, Videos in Gebärdensprache, gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung
Was ist zu tun?
- Registrieren
Den Zugang für das Förderportal anfordern mit folgendem Formular
Anforderung Zugangsdaten
- Antrag stellen
Im Förderportal anmelden und alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und einreichen.
Das Abschlussschreiben, welches durch das Förderportal generiert wurde, muss mit Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) in Papierform aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen im Landratsamt Görlitz eingereicht werden.
Amt für Infrastruktur und Mobilität
SG-Förderung
Bahnhofstraße 24
02826 GörlitzZugang zum Förderportal des Landkreises Görlitz
weitere Informationen rund um die Nutzung des Förderportals finden Sie hier
Finanzierung:
Antragsberechtigt: | Vereine und Verbände, sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen |
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Fördersatz: | bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Finanzierungsart: | Festbetragsfinanzierung |
Maximale Zuwendung: | 15.000 EUR |
Mindestzuschuss: | 250,00 EUR |
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
- Kosten für Druck- und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbrauchs-, Arbeitsmittel- und Materialkosten
- Reise- und Fahrtkosten
- Honorarkosten
- Aufwandsentschädigungen
- Kosten für Dolmetscher
- Kosten für Lizenzen und Bildrechte
- sonstige projektbezogene Ausgaben
Einzureichende Unterlagen:
Antrag auf Förderung:
- Projektbeschreibung:
- Gehen Sie dabei besonders auf die folgenden Fragen ein:
- Was ist Gegenstand der Förderung (Bestandteile)?
- An wen richtet sich das Vorhaben?
- Wie viele Personen sind an dem Projekt beteiligt und wie viele Personen sollen erreicht werden? Gibt es einen Träger, der das Vorhaben unterstützt?
- Welche Wirkung soll mit dem Vorhaben erzielt werden?
- Wie sind Menschen mit Behinderung in das Vorhaben integriert?
- Welcher konkrete Zeitplan ist für die Umsetzung des Projektes vorgesehen?
- Wie wird die Barrierefreiheit während der Organisation und der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt? (Zugänglichkeit, genutztes Material, Kommunikation, usw.)
- Gehen Sie dabei besonders auf die folgenden Fragen ein:
- Kostenzusammenstellung / Kostenangebote
- Ggf. Auszug Vereins-/Handelsregister
Auszahlung:
Verwendungsnachweis:
- Formular Verwendungsnachweis
- Belegliste
- Weitere Unterlagen laut Zuwendungsbescheid
Hinweise zur Förderung:
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Der Antrag ist notwendig, wenn mit dem Vorhaben zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Es gilt zu beachten, dass bei Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kein Rechtsanspruch auf die Projektförderung entsteht. Das Risiko, keine Förderung zu erhalten, liegt beim Antragsteller.
Vorsteuerabzugsberechtigung:
Wenn der Antragsteller für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Kosten ohne Umsatzsteuer (netto) im Finanzierungsplan anzugeben.
Ausgaben:
Die Ausgaben werden als Gesamtkosten (Sachkosten) im Förderportal beantragt. Sie sind mit der Kostenzusammenstellung und Kostenangeboten zu untersetzen.
Kopien der abgeschlossenen Vereinbarungen, Verträge sind einzureichen.
Den Angaben zur Fahrerin bzw. zum Fahrer mit Adresse des Abfahrts- und Zielorts sowie die Anzahl der Fahrten ist ein Ausdruck über einen Routenplaner beizulegen. Es sind nur Kosten förderfähig, die tatsächlich entstanden und bezahlt wurden.
Die Kosten müssen dem Vorhaben und der Zielgruppe angemessen und wirtschaftlich sein.
Entscheidung über die Förderung
Über die Auswahl der Projekte und Verteilung der Fördermittel entscheidet eine Projektgruppe nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Der Projektgruppe gehören an:
- Sachbearbeiter im Amt für Infrastruktur und Mobilität, Sachgebiet Förderung
- Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Görlitz
- die Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Görlitz.
Bei Verhinderung der Vorsitzenden ein weiteres Mitglied des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Görlitz.
Der vollständige Projektantrag ist die Grundlage für die Entscheidung der Projektgruppe.
Was wird NICHT gefördert:
- bereits begonnene Vorhaben
- Baumaßnahmen
- Erwerb von unbeweglichem Vermögen
- Erwerb von Fahrzeugen
- Anderweitig förderfähige Maßnahmen und Projekte (Doppelförderung z.B. „Wir für Sachsen“)
- Förderungen des laufenden Geschäftsbetriebs/Vereinsstruktur
- Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen
- Repräsentationskosten
- Leasing
- Darlehen
- Zinsen
- Mahngebühren
- Ausfallhonorare
- Personalkosten
Weitere Informationen:
- Datenschutzhinweise Landratsamt Görlitz
- Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO)
- Fachempfehlung gemäß § 7 SächsKomPauschVO für den Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ab Seite 9
Fragen?
Fragen zum Verfahren beantwortet Ihnen gern Frau Storch unter der Telefonnummer: 03581 663 3337 bzw. per Mail unter lieblingsplaetze@kreis-gr.de .
Fragen zur barrierefreien Ausgestaltung der Maßnahme richten Sie bitte an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Mirle. Sie ist telefonisch unter der 03581 663 9008 oder per Mail unter elvira.mirle@kreis-gr.de zu erreichen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.