SG Wohngeld

Seit dem 01.06.2021 können Mieter Ihren Wohngeldantrag mit Angabe ihres Wohnortes online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch die erforderlichen Unterlagen können online eingereicht werden.
Um das neue Verfahren zu nutzen, braucht jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt.
Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung müssen sich noch gedulden; die Beantragung eines Lastenzuschusses online über Amt24 wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 möglich sein.
Wohnen Sie in Görlitz oder Zittau, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde Ihrer Stadtverwaltung.
Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss ist jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat, diesen selbst nutzt und die Miete dafür aufbringt.
Ihr gleichgestellt sind:
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen, das mehr als 2 Wohnungen hat,
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder, die nicht nur vorübergehend aufgenommen sind.
Wohngeld als Lastenzuschuss
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss ist jede natürliche Person, die Eigentum an selbstgenutztem Wohnraum hat und die Belastung dafür aufbringt.
Ihr gleichgestellt sind:
- Personen mit einer Erbbauberechtigung,
- Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht,
- ein Wohnrecht oder ein Niesbrauchinhaber und
- Personen, die Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechtes, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes, des Wohnungsrechts oder des Niesbrauchs haben.
Antragstellung
Anträge erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Landratsamts, in Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Der Antrag muss vom Wohngeldberechtigten gestellt werden. Wohngeldberechtigt ist, der den Mietvertrag unterschrieben hat bzw. der Eigentümer eines Eigenheims oder Eigentumswohnung ist und diese Wohnung oder Eigenheim selbst bewohnt. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben oder sind mehrere Personen Eigentümer und sind sie zugleich Haushaltsmitglieder, ist der Wohngeldberechtigte durch diese zu bestimmen.
Wehrpflichtige für die Dauer ihres Grundwehrdienstes sowie Auszubildende oder Studenten sind in der Regel nicht antragsberechtigt.
Bearbeitung -Bewilligungsbescheid
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungsbescheides weiter Wohngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie es erneut beantragen (Wiederholungsantrag).
Stellen Sie aber den Wiederholungsantrag möglichst etwa 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes. So können Sie unter Umständen vermeiden, dass die Wohngeldzahlung unterbrochen wird.
Die Verwaltung wird Sie nach Prüfen ihres Gesamteinkommens und aller Belastungen schriftlich in einer angemessenen Frist über das Ergebnis durch einen Bescheid in Kenntnis setzen.
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Straße:
Georgewitzer Straße 42
PLZ/Ort:
02708
Löbau
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
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