SG Untere Immissionsschutzbehörde

Sachgebietsleiterin
Telefon 03581 663-3110
Fax 03581 6636-3110
Haus 52 Georgewitzer Str., LÖB
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau Georgewitzer Straße 52 02708 Löbau
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 3005

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Aufgaben Immissionsschutz

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Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen zu schützen, soweit diese Immissionen nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Dabei ist die Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde der Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen hinsichtlich der von Anlagen verursachten Immissionen (mit Ausnahme der Anlagen, die in den Geltungsbereich der Störfallverordnung oder des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes fallen), dies untersetzt sich im Einzelnen wie folgt:

Anlagenbezogener Immissionsschutz

Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz als genehmigungsbedürftige Anlagen. Diese Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen genannt. Im Landkreis Görlitz sind davon insbesondere große Feuerungsanlagen, Windenergieanlagen, Umspannwerke, Metallver- und - bearbeitungsanlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Tierhaltungsanlagen, Anlagen der Nahrungsmittelherstellung, Abfallanlagen, große Lager, Anlagen der Textilindustrie, Motorsportanlagen und Schießstände von Bedeutung.

Die untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb dieser Anlagen unter Berücksichtigung aller öffentlich- rechtlichen Belange, die von der Anlage berührt werden, sowie die Genehmigung wesentlicher Änderungen dieser Anlagen. Das Genehmigungsverfahren wird in Abhängigkeit von der Umweltrelevanz des Vorhabens mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch:

Pfeil_rechts Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung (ELiA)

Maßgeblich für den zügigen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sind die vollständigen Antragsunterlagen. Hierzu berät die Untere Immissionsschutzbehörde auf Anfrage des Vorhabenträgers frühzeitig in einer sogenannten Antragskonferenz auf Basis einer vorab eingereichten Kurzbeschreibung des Vorhabens. Sprechen Sie uns dazu an!

Ebenso obliegt der Unteren Immissionsschutzbehörde auch die Überwachung dieser Anlagen. Die Überwachung der Anlagen erfolgt auf der Basis des Sächsischen Überwachungskonzeptes als Regel- oder anlassbezogene Überwachung sowie durch Dokumentenprüfung, bspw. Messberichte oder Emissionserklärungen.

Die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde erstrecken sich darüber hinaus auch auf Anlagen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz als sogenannte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen definiert. Diese bedürfen in der Regel einer Baugenehmigung oder der Zulassung einer anderen Behörde, können aber auch zulassungsfrei sein. Hier hat der Betreiber immissionsschutzrechtliche Pflichten zur Verhinderung oder Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen zu erfüllen. Diese werden von der unteren Immissionsschutzbehörde im Zulassungsverfahren - sofern die untere Immissionsschutzbehörde daran beteiligt wird - geltend gemacht.  Sie werden aber auch in eigener Zuständigkeit durch schlichtes Verwaltungshandeln (wie Beratung, Aufforderung, Anhörung…) oder durch Anordnung durchgesetzt, wenn bei der Prüfung von Beschwerden und Hinweisen zu diesen Anlagen oder bei behördlichen Überwachungen Handlungsbedarf festgestellt wird.
Im Landkreis Görlitz sind folgende Anlagen, für die in Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz besondere immissionsschutzrechtliche Anforderungen festgesetzt sind, von Bedeutung:

  • kleine und mittlere Feuerungsanlagen
  • Anlagen, in denen flüchtige organische Verbindungen verwendet werden, wie Oberflächenbehandlungs- und Beschichtungsanlagen, Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen
  • Holz ver- oder bearbeitende Betriebe
  • Fleischereien, Räuchereien
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Sendefunkanlagen, Erdkabel und Freileitungen sowie Umspann- und Schaltanlagen
  • Baumaschinen, Fahrzeuge zur Müllentsorgung und  zum Straßenunterhalt sowie andere besonders laute Maschinen und Geräte, die im Freien in besonders empfindlichen Gebieten eingesetzt werden.

Aber auch alle hier nicht genannten Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert oder - sofern sie nicht vermeidbar sind - nach dem "Stand der Technik" beschränkt werden.

Pfeil rechts orange  Einheitliche Stelle - Verfahrenshandbuch

Gebietsbezogener Immissionsschutz

Neben dem anlagenbezogenen Immissionsschutz hat die untere Immissionsschutzbehörde auch Aufgaben beim gebietsbezogenen Immissionsschutz. Dabei ist sie das Bindeglied zwischen der für gebietsbezogenen Immissionsschutz im Freistaat Sachsen zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) und den Gemeinden. Eine besondere Bedeutung nimmt die Luftreinhalteplanung ein. Im Landkreis war es bisher nur erforderlich, für die Stadt Görlitz einen Luftreinhalteplan zu erstellen.

Umweltinformationen

IE-Anlagen

Bestimmte Industrieanlagen unterliegen der Industrieemissions-Richtlinie. Dies ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von bestimmten Industrieanlagen (IE-Anlagen), welche in nationales Recht umgesetzt wurde. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen zu vermeiden oder zu vermindern.

Das Landratsamt kommt mit der Veröffentlichung der Umweltinformationen zu diesen Anlagen seinen Pflichten zur Information der Öffentlichkeit nach.

Pfeil_rechts IE-Anlagen

Mittelgroße Feuerungsanlagen

44.BImSchV Pfeil_rechts Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Nutzung eines Formulars und des elektronischen Übermittlungswegs zur Erfüllung der Anzeigepflichten nach der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

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