Sozialamt

Amtsleiterin
Telefon 03581 663-2101
Fax 03581 663-62101
Lunitz 10, GR
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz Lunitz 10 02826 Görlitz
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 137
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Sozialhilfe: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Lebens zu ermöglichen, ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken, sie zur Selbsthilfe zu befähigen und ihnen die Integration ins gesellschaftliche Leben zu ermöglichen. Die Sozialhilfe dient nach wie vor der Überwindung einer Notlage mit der Verpflichtung, dass der Leistungsberechtigte im Rahmen seiner Möglichkeiten mitwirkt.

Das Sozialamt arbeitet mit allen Trägern der Sozialhilfe zusammen, insbesondere den Freien Trägern, der Wohlfahrtspflege einschließlich der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Grundlage für diese Leistungen ist das Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). Eine Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich unter der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Sie ist darauf ausgerichtet, die Grundbedürfnisse und damit die Führung eines menschenwürdigen Lebens nach dem Grundgesetz zu sichern.
 


Verbände - Vereine

Verstärkt bearbeiten Vereine allgemeine soziale Probleme mit Randgruppen. Oft wird der gleiche Personenkreis betreut, der auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hierfür werden Zuwendungen auf Antrag entsprechend der Förderrichtlinien bewilligt. Die Dienste haben sich besonders in der Betreuung und Beratung für existenzgefährdete Menschen bewährt.
 


SG Wohngeld

Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.

weiterführende Informationen erhalten Sie direkt unter dem Sachgebiet
 


SG Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung

  • Grundsicherung 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt 
  • Hilfen zur Gesundheit 

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SG Hilfe zur Pflege

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfen in anderen Lebenslagen
  • Pflegeberatung

weiterführende Informationen erhalten Sie direkt unter dem Sachgebiet
 


SG Eingliederungshilfe

Das Sachgebiet Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist Ansprechpartner in allen Fragen der sozialen Rehabilitation behinderter Menschen im Landkreis Görlitz. Im Rahmen ihrer wird umfassend zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) beraten und bei Bedarf konkrete Hilfe eingeleitet.

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SG Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengesetz

Menschen sind behindert, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Seit dem 01.08.2008 ist für diese Feststellung des Grades einer Behinderung (GdB) der Landkreis zuständig.

weiterführende Informationen erhalten Sie direkt unter dem Sachgebiet
 


Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld

Elterngeld

Das Bundeselterngeld, kurz: Elterngeld, ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Über das ‚Familienportal‘ stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zahlreiche Informationen, bspw. Was ist Elterngeld?, Wie lange kann ich Elterngeld bekommen? und Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?, sowie einen Elterngeldplaner und -rechner zur Verfügung.



Sächsisches Landeserziehungsgeld

Das Sächsische Landeserziehungsgeld, kurz: Landeserziehungsgeld, ist eine Leistung für Eltern von Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind länger zuhause zu erziehen und zu betreuen.

Über das Portal ‚Familien in Sachsen‘ stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zahlreiche Informationen, bspw. Wer erhält Landeserziehungsgeld?, Wie lange wird Landeserziehungsgeld gezahlt? und In welcher Höhe wird Landeserziehungsgeld gezahlt?, zur Verfügung.

 

 






Öffnungszeiten:

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