SG Übernahme Elternbeiträge
Das Sachgebiet prüft die Übernahme der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen nach § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Eltern mit geringen Familieneinkommen und übernimmt dann die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, wenn die Prüfung ergeben hat, dass den Eltern der Elternbeitrag nicht zu zumuten ist. Dadurch ist es möglich, dass Kinder die Kinderkrippen, den Kindergarten oder auch den Hort besuchen können. Die Übernahme des Elternbeitrages wird erst ab Monat der Antragstellung gewährt! Auschlaggebend ist der Posteingang in der Verwaltung.
Achtung: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages ab 01.08.2019
Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertages-betreuung vom 19.12.2018 wurde unter § 6 Artikel 2 beschlossen, dass es Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch geben wird.
Unter anderen wird § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII abgeändert.
Durch diese gesetzliche Veränderung ist der Elternbeitrag nicht zuzumuten, wenn Eltern oder Kinder unter anderem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerber-leistungsgesetzes oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 tritt diese Veränderung ab 01. August 2019 in Kraft.
Sollten Sie eine der genannten Leistungen beziehen so können Sie beim Landkreis Görlitz, Jugendamt, SG Elternbeiträge, die Übernahme der Elternbeiträge beantragen.
Die Übernahme des Elternbeitrages wird erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt!
Auschlaggebend ist der Posteingang in der Verwaltung.
Sowohl der Bedarfsbeschluss als auch der Beschluss zu den Absenkungsbeträgen des Jugendhilfeausschusses bleiben weiterhin gültig.
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763
Zittau
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