SG Übernahme Elternbeiträge

Sachgebietsleiterin
Telefon 03581 663-2820
Fax 03581 663-62820
Hochwaldstr. 29, ZI
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Hochwaldstraße 29 02763 Zittau
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 2207 / 2209
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Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
Postanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau Postfach 300152 02806 Görlitz

Das Sachgebiet prüft die Übernahme der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen nach § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Eltern mit geringen Familieneinkommen und übernimmt dann die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, wenn die Prüfung ergeben hat, dass den Eltern der Elternbeitrag nicht zu zumuten ist. Dadurch ist es möglich, dass Kinder die Kinderkrippen, den Kindergarten oder auch den Hort besuchen können. Die Übernahme des Elternbeitrages wird erst ab Monat der Antragstellung gewährt! Auschlaggebend ist der Posteingang in der Verwaltung.

Achtung: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages ab 01.08.2019

Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertages-betreuung vom 19.12.2018 wurde unter § 6 Artikel 2 beschlossen, dass es Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch geben wird.

Unter anderen wird § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII abgeändert.

Durch diese gesetzliche Veränderung ist der Elternbeitrag nicht zuzumuten, wenn Eltern oder Kinder unter anderem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerber-leistungsgesetzes oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 tritt diese Veränderung ab 01. August 2019 in Kraft.

Sollten Sie eine der genannten Leistungen beziehen so können Sie beim Landkreis Görlitz, Jugendamt, SG Elternbeiträge, die Übernahme der Elternbeiträge beantragen.

Die Übernahme des Elternbeitrages wird erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt!

Auschlaggebend ist der Posteingang in der Verwaltung.

Sowohl der Bedarfsbeschluss als auch der Beschluss zu den Absenkungsbeträgen des Jugendhilfeausschusses bleiben weiterhin gültig.

Standorte
Robert Koch Str. 1, NY Hochwaldstr. 29, ZI
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
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Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906 Niesky
 
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
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Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763 Zittau




Dienstleistungen:



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