UKR DE Eingliederung Information berufliche Eingliederung

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Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II unterstützt Sie nicht nur mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern auch mit verschiedenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Im Jobcenter werden Sie dazu nach der Antragstellung einen Termin für eine persönliche Beratung erhalten. Das Gespräch führt mit Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem Bereich Eingliederung. Inhalt des Gespräches werden Ihre persönliche Situation,  Ihr bisheriger beruflicher Werdegang, Ihre besonderen Kenntnisse und Ihre beruflichen Ziele sein. Ihr Arbeitsvermittler / Ihre Arbeitsvermittlerin berät Sie, was dabei zu beachten ist und wie Sie bei der beruflichen Eingliederung unterstützt werden können. Zusammen mit Ihnen werden eine sogenannte Potenzialanalyse erstellt und die nächsten Schritte vereinbart.

Im Folgenden finden Sie Informationsangebote verschiedener Ministerien und Institutionen, die für Sie in diesem Zusammenhang interessant sein können:

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland (auf Ukrainisch, Russisch und Englisch):https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html

Informationen des Bundesministeriums des Inneren (auf Ukrainisch, Russisch und Englisch): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/03/start-germany4ukraine.html

Informationen der Beauftragten Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Deutschland (auf Ukrainisch, Russisch und Englisch): https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

Informationen der Bundesagentur für Arbeit mit Verweis auf weitere Hilfsangebote(auf Ukrainisch, Russisch und Englisch) : https://www.arbeitsagentur.de/Ukraine

Informationen zum Förderprogramm für Menschen mit Migrationshintergrund „Integration durch Qualifizierung“, mit Angeboten zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung: https://www.netzwerk-iq.de/

Informationen der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (unter anderem auf Ukrainisch, Russisch und Englisch): https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/uk/index.php und Flyer zur Anerkennung auf Ukrainisch: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/assets/content/Medien_Dokumente-AI/2022-flyer-anerkennung-in-deutschland-uk.pdf

Informationen des Kultusministerkonferenz zur Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen (auf Ukrainisch und Englisch): https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

Ukrainischsprachige Internetseite für Ukrainerinnen und Ukrainer, auf der Sie für verschiedene Fallkonstellationen ihre ukrainischen Zeugnisse abrufen können (Einholung einer Selbstauskunft über die Bildungsbiografie, ab 2012 erworbene Hochschulabschlüsse, ab 2020 erworbene vorhochschulische Abschlüsse, ab 2013 erworbene berufliche Bildungsabschlüsse, ab 2000 erworbene Schulabschlüsse / berufliche Bildungsabschlüsse / Hochschulabschlüsse, wenn darauf eine Ausbildung nach 2013 oder ein Studium nach 2012 aufbaute): https://info.edbo.gov.ua/check-person/