Informationen zur Förderung des Feuerwehrwesens
Informationen zur Förderung des Feuerwehrwesens im Landkreis Görlitz
Der Freistaat Sachsen unterstützt das Feuerwehrwesen in den Landkreisen, Städten und Kommunen. Geregelt wird dies über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung - RLFw). Die aktuellste Fassung ist unter REVOSAX zu finden.
nachfolgende Zuwendungen werden ausgreicht
- Zuwendung zur Förderung der Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr
- Zuwendung zur Förderung der Jugendfeuerwehr
- Zuwendung zur Förderung der Kinderfeuerwehr
- Zuwendung zum Erwerb ein eines Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE
- Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens (Baumaßnahmen die im Zusammenhang mit der Feuerwehr stehen, Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Beschaffung von Schutz- und feuerwehrtechnischer Ausrüstung usw.)
Fördermittelanträge zur Förderung des Feuerwehrwesen können vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr im Landratsamt Görlitz, Amt für BS-KS-RW eingereicht werden.
Fördermittelanträge zur Förderung der Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr, zur Förderung der Jugendfeuerwehr, zur Förderung der Kinderfeuerwehr und zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE können erst ab dem 01. Januar bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden. Grundlage für die Zuwendung ist jeweils der Datenbesatnd in der Freiwilligen Feuerwehren zum 31. Dezember!
Anträge welche vor dem Termin eingehen, werden durch das Amt für BS-KS-RW an den Antragsteller zurück gesendet.
Die Anträge können auch per E-Mail eingereicht werden, nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die nachfolgende E-Mailadresse
Die notwendigen Unterlagern werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Ihre Ansprechpartner