Information zur Situation der Blauzungenkrankheit in Deutschland
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Viruserkrankung der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. (Quelle: FLI)
Für das Blauzungenvirus existieren verschiedenen Serotypen (1 bis 24), welche keine Kreuzimmunität untereinander verursachen. Das bedeutet, dass ein Tier, welches gegen BTV-3 geimpft wurde, keine Immunität gegen BTV-8 oder andere Serotypen hat. Aktuell wurden in Deutschland bis jetzt die Serotypen BTV-3 und BTV-8 nachgewiesen. Während von BTV-3 die gesamte Bundesrepublik Deutschland betroffen ist und als Nicht-frei gilt, sind von BTV-8 bislang noch nicht alle Regionen in Deutschland betroffen. Das bedeutet, dass bei der Verbringung von empfänglichen Tieren aus Nicht-BTV-8-freien Gebieten in BTV-8-freie Gebiete Verbringungsregeln zu beachten sind und die Tiere von einer Tierhaltererklärung begleitet werden müssen. In Sachsen wurde im Dezember 2025 BTV-8 bei einem Rind in Meißen nachgewiesen, so dass das Gebiet im Umkreis von 150km um den Ort des Nachweises herum als Nicht-frei von BTV-8 gilt. Folgende Bundesländer in Deutschland sind aktuell von BTV-8 direkt oder indirekt betroffen: Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Weitere Informationen zu den betroffenen Gebieten in Deutschland und zu den Verbringungsregelungen finden Sie auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter: Link
Die Tierhaltererklärungen finden Sie unter: Link
Die Blauzungenkrankheit wird durch blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen. Diese Vektoren sind besonders stark in den Sommermonaten aktiv, da sie eine feuchtwarme Umgebung für ihre Entwicklung benötigen. Aktuelle Studien weisen jedoch darauf hin, dass Culicoides-Mücken in Stalleinrichtungen auch in den Wintermonaten vorhanden sein können und sie bis zu Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt bei 0,3°C nachgewiesen werden konnten.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass jeder Tierhalter verpflichtet ist, seine Tiere gesund zu halten und das Risiko hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen zu minimieren und über angemessene Kenntnisse bezüglich Tierseuchen und der Grundsätze des Schutzes vor biologischen Gefahren zu verfügen (Art. 10 und 11 VO(EU) 2016/429 Animal Health Law). Daher empfiehlt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreis Görlitz (LÜVA GR) grundsätzlich die Impfung der Tiere gegen die zirkulierenden Serotypen. Eine Insektenschutzbehandlung der zu verbringenden Tiere und 14 Tage nach der Behandlung und kurz vor der Verbringung eine Blutprobenentnahme für eine BTV-PCR-Untersuchung auf alle Serotypen durchzuführen und die Tiere erst mit negativem Ergebnis zu verbringen, kann das Risiko einer Seuchenverschleppung in andere Betriebe minimieren. Des Weiteren empfiehlt es sich, neu zugegangene Tiere zunächst für 14 Tage zu quarantänisieren und nach diesen 14 Tagen eine erneute Blutprobenuntersuchung durchzuführen und die Tiere erst mit negativem Ergebnis in den eigenen Bestand zu integrieren. Auch eine Reinigung, Desinfektion und Insektizidbehandlung der Stalleinrichtungen kann ggf. eine Maßnahme sein, um BTV übertragende Mückenpopulationen in den Ställen zu reduzieren.
Die Verbringung von empfänglichen Wiederkäuern in andere Mitgliedsstaaten, die frei sind oder über ein anerkanntes Tilgungsprogramm verfügen, ist nur unter Erfüllung bestimmter Anforderungen möglich. Auch gibt es zusätzliche Anforderungen für die Durchfuhr von freien Gebieten. Für eine Verbringung von Tieren in andere Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich ein Veterinärattest erforderlich, welches Sie beim LÜVA GR mit folgendem Formular beantragen können: Link
Sollten Sie empfängliche Tiere innerhalb Deutschlands verbringen wollen und haben noch offene Fragen zum Status des Gebietes des Bestimmungsortes und/oder den Verbringungsregelungen, wenden Sie sich bitte an das LÜVA GR.
Weitere Informationen, sowie Informationen zum aktuellen Geschehen finden Sie auf den Seiten des FLI und der EU Kommission.
Informationen zu Impfungen finden Sie hier.