Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
Die Naturschutzbehörde betreut den ehrenamtlichen Naturschutzdienst
Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Berufung und Abberufung der Naturschutzbeauftragten und –helfer
- Ausstellung der Dienstausweise
- Festlegung der persönlichen Aufgaben in Einzelaufträgen
- Festlegung und Betreuung bestimmter Jahresaktionen
- Anleitung der fünf Kreisnaturschutzbeauftragten
- Organisation der Weiterbildung
Veranstaltungen für den ehrenamtlichen Naturschutz finden Sie hier.