Biosicherheitsmaßnahmen für Landwirte

Biosicherheitsmaßnahmen für Landwirte

Landwirte mit Schweinehaltungen werden hiermit eindringlich gebeten, die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Alle Absicherungsmaßnahmen in den Stallungen sind zu überprüfen und zu verstärken
  • Die Zaunführung um den Betrieb sollte  kontrolliert und die Stallzugänge verschlossen sein, damit Wildschweine oder unbefugte Personen zum Objekt keinen Zugang finden.
  • Die Verfütterung von Küchen- und Speisenabfällen ist gesetzlich verboten.
  • Ungewöhnliche oder von der Norm abweichende Erkrankungen in den Schweinehaltungen, die mit Fieber oder dem Anstieg der Tierverluste einhergehen, müssen exakt erfasst und unverzüglich tierärztlich abgeklärt werden.
  • Die Tierseuchenalarmpläne sollten hinsichtlich der Adressen und Telefonnummern der Behörden und Ansprechpartner aktualisiert werden.
  • Die Mitarbeiter sollten in den Ställen zum Tierseuchenschutz mit Unterschrift belehrt werden.
  • Das Kadaverhaus/-wanne und der Standort des Abholfahrzeuges sollten jedes Mal  gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
  • Rechtzeitige Information an die Hoftierärzte bei  von der üblichen Norm abweichenden Erkrankungen und Verlusten.
  • Der Schweinegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse steht beratend zur Seite.