Biosicherheitsmaßnahmen für Landwirte
Biosicherheitsmaßnahmen für Landwirte
Landwirte mit Schweinehaltungen werden hiermit eindringlich gebeten, die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- Alle Absicherungsmaßnahmen in den Stallungen sind zu überprüfen und zu verstärken
- Die Zaunführung um den Betrieb sollte kontrolliert und die Stallzugänge verschlossen sein, damit Wildschweine oder unbefugte Personen zum Objekt keinen Zugang finden.
- Die Verfütterung von Küchen- und Speisenabfällen ist gesetzlich verboten.
- Ungewöhnliche oder von der Norm abweichende Erkrankungen in den Schweinehaltungen, die mit Fieber oder dem Anstieg der Tierverluste einhergehen, müssen exakt erfasst und unverzüglich tierärztlich abgeklärt werden.
- Die Tierseuchenalarmpläne sollten hinsichtlich der Adressen und Telefonnummern der Behörden und Ansprechpartner aktualisiert werden.
- Die Mitarbeiter sollten in den Ställen zum Tierseuchenschutz mit Unterschrift belehrt werden.
- Das Kadaverhaus/-wanne und der Standort des Abholfahrzeuges sollten jedes Mal gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
- Rechtzeitige Information an die Hoftierärzte bei von der üblichen Norm abweichenden Erkrankungen und Verlusten.
- Der Schweinegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse steht beratend zur Seite.