5. Auskunft aus dem Sorgeregister

Bei Kindern von Eltern die nicht miteinander verheiratet sind und deren Mutter das alleinige Sorgerecht hat,  bescheinigen wir, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt.

Kontakt zu dem zuständigen Sachbearbeiter  hier klicken

Onlineantrag Sorgeregister, Auskunft über die Alleinsorge anfordern 

Antrag zur Auskunft aus dem Sorgeregister (pdf)