5. Auskunft aus dem Sorgeregister
Bei Kindern von Eltern die nicht miteinander verheiratet sind und deren Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bescheinigen wir, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt.
Kontakt zu dem zuständigen Sachbearbeiter hier klicken
Onlineantrag Sorgeregister, Auskunft über die Alleinsorge anfordern
Antrag zur Auskunft aus dem Sorgeregister (pdf)