Umweltverträglichkeitsprüfung Erstaufforstung

Ansprechpartner:

Herr Steffen Pohl (Sachgebietsleiter)

Bekanntgabe einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

In der Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 4 wurde in einem Gesamtumfang von ca. 9,000 ha die Genehmigung einer Erstaufforstung beantragt und letztlich bewilligt.

Der Landkreis Görlitz ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als Untere Landwirtschaftsbehörde die zuständige Genehmigungsbehörde.

Die Erstaufforstung ist ein Vorhaben nach Nummer 17.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 2 bedarf.

Das Vorhaben wurde anhand der vom Antragsteller nach § 7 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 2 UVPG übermittelten Angaben gemäß § 7 Absatz 2 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.

Die UVP-Pflicht besteht nicht, weil keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, die durch das geplante Vorhaben erheblich nachteilig beeinflusst werden könnten.

Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung


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