Grundstückverkehrsgesetz
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Als Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landkreis Görlitz vollziehen wir das Grundstückverkehrsgesetz in Verbindung mit dem Reichssiedlungsgesetz.
Alle notariellen Verträge (Kauf, Tausch, Übertragung u. a.) über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Größe über 5000 m² (Freigrenzenregelung im Freistaat Sachsen) bedürfen einer Genehmigung nach diesem Gesetz.
Sinn und Zweck dieser Genehmigungspflicht ist die Verbesserung der Agrarstruktur. Sie dient in erster Linie der Schaffung und Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb.
Da Grund und Boden nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht, sollen vorhandene landwirtschaftliche Nutzflächen den Landwirten zugutekommen, die ihn selbst bewirtschaften.
Hier finden Sie das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) sowie
den Flyer "Kauf und Verkauf von Landwirtschaftsflächen" des LfULG als PDF!
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Seidel, Dörte | 03581 663-3511 |