Elektronischer Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose (eRA)

Im November 2007 wurde in Deutschland der elektronische Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose (eReiseausweis) eingeführt.

Der elektronische Reiseausweis enthält seit November 2007 ein digitales Lichtbild. Ab dem 29. Juni 2009 wurde der eReiseausweis der zweiten Generation ausgegeben, bei dem als zusätzliches biometrisches Merkmal zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert werden. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Folgende Unterlagen werden bei Anspruch nach § 5 Aufenthalts Verordnung (Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland) für die Beantragung eines elektronischen Reiseausweises zur Bearbeitung benötigt:

- 2 Lichtbilder (grundsätzlich biometrietauglich!)

Der Antrag muss persönlich in der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort gestellt werden.
Im Chip des eRA sind Personendaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit)- und dokumentenbezogene Daten (Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp, Gültigkeitsdatum) gespeichert.

Die Gebühren des elektronischen Reiseausweises für Ausländer. Flüchtlinge und Staatenlose richten sich nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

 

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt für die Ausstellung von Reiseausweisen