präventive Jugendhilfe

Teilfachplan A - präventive Jugendhilfe (§§11-14, 16 SGB VIII)

Der Teilfachplan A umfasst im Landkreis Görlitz die Bereiche der präventiven Jugendhilfe, §§11-14 und 16 SGB VIII.

letzte Aktualisierung: 10.06.2025


Planung ab 2025

Verlegung der Antragsfrist für das Förderjahr 2026

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt für das Förderjahr 2026 die Frist zur Antragstellung nach der Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz Jugendamt für die Projekte in der Maßnahmeplanung der Jugendhilfeplanung (Leistungen gem. Teilfachplan V.A) auf den 30.09.2025 zu verändern. Beschluss Nr. 037/2025

Beschlüsse JHA vom 13.06.2024 :
 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Maßnahmeplanung in Form einer Prioritätenliste für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung des Landkreises Görlitz auf Grundlage der Förderkonzeption (Teilfachplan V A 5.1-5.3), vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für den Planungszeitraum ab 01.01.2025: 

Dokumente:

Die Bewertungsmatrix ist eine Hilfe für die Bewertenden. Um den Antrag stellenden Trägern gegenüber transparent zu sein, informieren wir Sie über die Bewertungsmatrix.


Planung ab 2023

Derzeit in Umsetzung.

Beschlüsse JHA vom 17.11.2022 :
 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Maßnahmen für die präventive Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und
Familienbildung des Landkreises Görlitz auf Grundlage der Förderkonzeption (Teilfachplan A 5.1-5.3) für den Planungszeitraum ab 01.01.2023:.

Dokumente:


Schulsozialarbeit

Prioritätenliste gem. Beschluss des Jugendhilfeausschuss.