Förderung der Kinder- und Jugendarbeit entspr. §§ 11-14 und 16 SGB VIII
Fachkraftförderung entspr. §§ 11-14 und 16 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfeplanung
Präventive Kinder- und Jugendarbeit soll an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Sie soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien schaffen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder schaffen.
Kinder- und Jugendarbeit §§ 11-14 SGB VIII setzt an den Stärken junger Menschen an und unterstützt ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Kinder und Jugendliche erlernen u. a. Kompetenzen für eine soziale, kulturelle und politische Teilhabe.
Die Aufgabe der Familienbildung nach § 16 SGB VIII ist die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Sie bietet Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen an, die darauf abzielen, ihre Kompetenzen zu stärken und sie in der Bewältigung von Erziehungs- und Beziehungsproblemen zu unterstützen. Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.
Der Landkreis Görlitz fördert die Projekte der gültigen Maßnahmeplanung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Görlitz aus eigenen Haushaltsmitteln. Die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit wird durch den Freistaat Sachsen in Form der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) unterstützt.
Die Gewährung dieser Fördersummen erfolgt nach der Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz vom 03.06.2016.
Antragsberechtigt für Zuwendungen nach der o.g. Richtlinie für die durch den Jugendhilfeausschuss beschlossene Maßnahmeplanung sind i.d.R. nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die Antragstellung erfolgt beim Landkreis Görlitz als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den, durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschlossenen, Prioritätenlisten für die Planungsräume 1-5.
Diese Antragstellung kann nun online erfolgen.
Aufgrund der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie sind im Landratsamt Görlitz ausgewählte Prozesse bei der Gewährung von Zuwendungen betrachtet und angepasst worden. Im Rahmen des Modernisierungsprogrammes „Verwaltung 4.0“ wurde dazu eine zeitgemäße, ämterübergreifende und bedarfsgerechte Vorgehensweise, basierend auf einem Stufenkonzept, definiert. Im Ergebnis ist ein Förderportal entstanden, welches eine zentrale E-Government-Plattform innerhalb der Kreisverwaltung darstellt. Auch der Freistaat oder die Sächsische Aufbaubank (SAB) haben derartige Plattformen teilweise bereits im Einsatz.
Gleichzeitig wurde das Controlling-Formular digitalisiert und steht zur Nutzung zur Verfügung. Der Link für das neue Controlling-Formular: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/11703/
Was ist zu tun?
- Registrieren oder bereits bestehenden Zugang nutzen
Über das Förderportal des Landkreises Görlitz können Sie sich selbst registrieren. Dazu brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort.
Sollten Sie / Ihre Organisation bereits über einen Nutzerzugang verfügen, können durch Sie Ergänzungen vorgenommen werden. Dafür gibt es für Sie 2 Varianten. Es wird ein zusätzlicher Nutzerzugang für Ihre Organisation erstellt oder es wird der neue Nutzer nur als Ansprechpartner zu einem bestehenden Nutzerzugang ergänzt. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen zum Förderportal.
Zugang zum Förderportal des Landkreises Görlitz
- Im Förderportal anmelden und alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und einreichen.
Das Abschlussschreiben, welches durch das Förderportal generiert wurde, muss mit Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen im Landratsamt Görlitz eingereicht werden.
Die Einreichung kann erfolgen, indem Sie das Dokument unterschrieben über das Postfach des Portals zusenden oder an kinder-jugendarbeit@kreis-gr.de zusenden oder Sie können das unterzeichnete Abschlussschreiben wie bisher zusenden an:
Jugendamt
SG Kinder, Jugend und Familie
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Weitere Informationen rund um die Nutzung des Förderportals finden Sie hier
Was ist zu beachten?
Antragsfrist:
Anträge sind vom 18.08.2025 bis zum 30.09.2025 für das Haushaltsjahr 2026 digital über das Förderportal einzureichen.
Einzureichende Vereinsunterlagen:
- Organigramm/Leitbild
- Aktuellste Gemeinnützigkeitsbestätigung durch das Finanzamt
- Aktuelle Satzung/Gesellschaftervertrag
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Handelsregisterauszug
- Aktuelle Unterschriftvollmacht
- Aktuellste Vereinbarung Schutzauftrag nach § 8a i.V. mit § 72a SGB VIII
Einzureichende Projektunterlagen:
- Anlage Antrag Rahmenrichtlinie des Landkreises Görlitz
- Aktuelle Konzeption/ Leistungsbeschreibung/ Projektskizze
- Qualifikationsnachweise Fachkräfte
Ausgaben:
Die Ausgaben sind getrennt nach Personalausgaben und Sachausgaben zu beantragen. Eine entsprechende Voreinstellung ist systemseitig bereits vorhanden.
Personalausgaben sind in der Anlage Antrag Rahmenrichtlinie des Landkreises Görlitz in dem Tabellenblatt „Anlage FK Blatt 1 bis 3“ zu untersetzen und für jede Fachkraft einzeln aufzuführen (wie bereits aus den vergangenen Jahren bekannt).
Honorarausgaben sind in der Anlage Antrag Rahmenrichtlinie des Landkreises Görlitz in dem Tabellenblatt „Anlage H“ zu untersetzen.
Projektausgaben und Eigenleistungen sind in der Anlage Antrag Rahmenrichtlinie des Landkreises Görlitz in dem Tabellenblatt „Anlage P und E“ einzeln zu untersetzen.
Finanzierung:
Antragsberechtigt: | anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, welche die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1 SGB VIII erfüllen und in der aktuellen Maßnahmeplanung enthalten sind |
Finanzierungsart: | Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung |
Finanzierungsanteil: | bis zu 92 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Eigenmittel: | i. H. v. mind. 8 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben |
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung über das Portal ist ein ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt wie im Bescheid festgelegt
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.3. des Folgejahres als qualifizierter Verwendungsnachweis mit Vorlage der Originalbelege einzureichen.