SG Unterhaltsvorschuss

Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt, so kann dem Kind auf Antrag Unterhaltsvorschuss gewährt werden. Der Unterhaltsvorschuss wird ohne zeitliche Begrenzung und maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Kind bei einem seiner Elternteile lebt.
Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens ein monatliches Bruttoeinkommen von 600 Euro hat.
Um Unterhaltsvorschuss zu beziehen, muss ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss gestellt werden, die Formulare dafür sind dort erhältlich.
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
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Landratsamt Görlitz
Straße:
Bahnhofstraße 24
PLZ/Ort:
02826
Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763
Zittau
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Telefon: 03581 663-2841 und 03581 663-2783 | Telefon: 03581 663-2869 und 03581 663-2997 | Telefon: 03581 663-2995 und 03581 663-2844 |
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Straße:
Georgewitzer Straße 58
PLZ/Ort:
02708
Löbau
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Telefon: 03581 663-2996 und 03581 663-2845 |
Einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie schnell und einfach online über Amt24 stellen. Dazu benötigen Sie lediglich einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2.
- Zum Online-Antrag: www.amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000036
- Zum Online-Ausweis: www.personalausweisportal.de
- Zum Download der AusweisApp2: www.ausweisapp.bund.de/software/downloads
- Anleitung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion: www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie