Beauftragte, Räte & Beiräte
Der Kreistag bzw. der Landrat haben zur Unterstützung der Arbeit des Kreistages und der Landkreisverwaltung ehrenamtliche Räte und Beiräte.
Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderungen bestellt der Kreistag einen „Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen“.
Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden sorbischen Bürger bestellt der Kreistag einen „Beirat für Sorbenfragen“.
Der „ Kreisseniorenrat im Landkreis Görlitz“ versteht sich als Koordinator der vielfältigen Seniorenarbeit sowie als Ansprechpartner gegenüber Landrat und Kreistag.
Die Bildung eines „Kriminalpräventiven Rates“ hat der Kreistag beschlossen, um Institutionen und Personen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit zu vernetzen.
Beauftragte
Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Mann und Frau bestellt der Kreistag eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer eine hauptamtliche Ausländerbeauftragte, zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen eine hauptamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und für die im Landkreis lebenden sorbischen Bürger einen hauptamtlichen Beauftragten für sorbische Angelegenheiten. Zudem bestellt der Kreistag zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Senioren einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.
Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderungen bestellt der Kreistag einen „Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen“.
Zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden sorbischen Bürger bestellt der Kreistag einen „Beirat für Sorbenfragen“.
Der „ Kreisseniorenrat im Landkreis Görlitz“ versteht sich als Koordinator der vielfältigen Seniorenarbeit sowie als Ansprechpartner gegenüber Landrat und Kreistag.
Die Bildung eines „Kriminalpräventiven Rates“ hat der Kreistag beschlossen, um Institutionen und Personen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit zu vernetzen.
Beauftragte
Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Mann und Frau bestellt der Kreistag eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer eine hauptamtliche Ausländerbeauftragte, zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen eine hauptamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und für die im Landkreis lebenden sorbischen Bürger einen hauptamtlichen Beauftragten für sorbische Angelegenheiten. Zudem bestellt der Kreistag zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Senioren einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.