Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes definiert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Um dies auf kommunaler Ebene umzusetzen hat der Kreistag eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte versteht sich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Problemen der Gleichberechtigung.

Aufgaben:
  • setzt sich für die Interessen von Frauen und Männern in Belangen der Gleichstellung ein
  • Ziel ist es, Frauen und Männern gleiche Entwicklungs- und Lebenschancen zu ermöglichen
  • unterstützt Frauenprojekte und Initiativen, die zur Verbesserung der Situation von Frauen beitragen
  • ist Ansprechpartnerin für Frauen bei häuslicher Gewalt
  • achtet darauf, dass gleichstellungsrelevante Belange in die Arbeit der Verwaltung und der politischen Gremien eingebracht und beachtet werden
  • arbeitet eng mit Vereinen, Initiativen, Verbänden, Gewerkschaften und Projekten zusammen
  • sie entwickelt, initiiert, berät, begleitet, vernetzt, fördert, organisiert, verhandelt, konzipiert Projekte zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen/ Mädchen und Männern/ Jungen am öffentlichen Leben

Beispiele aus der Arbeit:
  • Beteiligung bei Vorstellungs- und Auswahlverfahren, Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Frauen als Beschäftigte im Landratsamt
  • Beteiligung an Projekten u. ä. durch Stellungnahmen, beratende Mitwirkung in Gremien u. a., um Interessen und Anliegen von Frauen einzubringen
  • Organisation von konkreten Projekten zur Beteiligung von Frauen und Mädchen, z. B. Girls– und Boy`s Day, Impuls Regio
  • Kontakt zu Frauenorganisationen, gesellschaftlich wichtigen Verbänden und Initiativen, z.B. Mitarbeit in der Fachgruppe gegen Gewalt, Akteursnetzwerk u.a.
  • Organisation von Frauenkonferenzen, Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen

Rufen Sie an, wenn Sie
  • sich über Benachteiligungen beschweren wollen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte suchen 
  • Informationen benötigen 
  • Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Landkreis Görlitz geben möchten

Ansprechpartnerin:

Frau Marika Vetter (Gleichstellungsbeauftragte)
Telefon 03581 663-9009
Fax 03581 663-69009
Berliner Straße 24, GR
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz
Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 0.41
im Geoportal anzeigen
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
 
Sprechzeiten : nach Vereinbarung
Postanschrift: Landratsamt Görlitz Postfach 300152 02806 Görlitz


wichtige Links 

www.fwiekraft.de

Positionspapier der
Lausitzer
Gleichstellungsbeauftragten
 
als PDF (0,5 MB)

Dokumentation
Strukturwandel Konferenz
„StrukturWandelDich“
 
als PDF (4 MB)

Girls und Boys day 2013

Hausanschrift

Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
Landratsamt Görlitz
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


Öffnungszeiten



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