Information über die Vergabe des Dienstleistungsauftrages: „Motivieren – Aktivieren – Stabilisieren (MAS) 2026“
Der Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz, beabsichtigt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung nach § 9 UVgO folgenden Dienstleistungsauftrag zu vergeben:
Gegenstand der Leistung ist die Motivierung, Aktivierung, Stabilisierung von derzeit nicht vermittelbaren, langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II, um letztendlich deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Gesetzliche Grundlage der Leistung ist § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III.
Zielsetzung der Maßnahme ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit bisherigen Maßnahmen nicht erreicht werden konnten, so zu motivieren und zu stabilisieren, dass sie im Anschluss an diese Maßnahme in weiterführende Aktivierungsmaßnahmen übergeleitet werden können. Bei den Teilnehmern der Maßnahme soll vorrangig das Selbstverständnis gesteigert, die Eigenverantwortung erhöht und das Bewusstsein von eigenen Ressourcen verbessert werden.
Die Maßnahme beginnt am 01.03.2026 und endet am 31.05.2027. Der Leistungszeitraum umfasst eine Projekt-Aktivierungsphase inklusive individueller Nachbetreuungszeiten vom 01.03.2026 bis zum 28.02.2027 und eine reine Projekt-Nachbetreuungsphase vom 01.03.2027 bis zum 31.05.2027.
An jede individuelle Aktivierungsphase eines Teilnehmers, die in der Regel 6 Monate dauert, schließt sich unmittelbar die individuelle 3-monatige Nachbetreuungsphase an.
Die Leistung besteht aus einem Los. Das Los 1 in Görlitz umfasst 15 Teilnehmerplätze.
Der Auftraggeber kann die Teilnehmerplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 47 UVgO gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Die Ausschreibung erfolgt mit einer Option für den Zeitraum vom 01.03.2027 bis 31.05.2028. Die Option wird fällig, wenn der Auftraggeber bis spätestens 30.11.2026 gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung erklärt. Für die Verlängerung ist die Schriftform erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch auf die Verlängerung besteht nicht. Im Falle der Optionsziehung sind durch den Auftragnehmer die gleichen Leistungen wie im ursprünglichen Vertragszeitraum zu erbringen. In diesem Fall entfällt die reine Nachbetreuungsphase vom 01.03.2027 bis zum 31.05.2027, da Nachbetreuungen aus dem ersten Leistungszeitraum innerhalb der Projekt-Aktivierungsphase des Optionszeitraumes zu leisten sind. Eine reine Projekt-Nachbetreuungsphase ist in diesem Fall der Zeitraum 01.03.2028 bis 31.05.2028.
Für den Fall der Optionsziehung behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Teilnehmerplätze um bis zu 3 Plätze zu reduzieren.
Teilnehmer der Maßnahme sind derzeit nicht vermittelbare, langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II mit und ohne Berufsabschluss und mit psychosozialen Problemlagen bzw. multiplen Vermittlungshemmnissen hinsichtlich der beruflichen Tätigkeit. Teilweise besteht die Tendenz zur Verwahrlosung. Die bisherige Arbeit des Arbeitsvermittlers/Fallmanagers ist ganz oder teilweise trotz unterschiedlicher Vermittlungsansätze erfolglos geblieben. Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre.
Die Teilnehmer sind, außer in den ersten 2 Wochen der Anwesenheit, arbeitstäglich zu aktivieren. Der Praxisanteil sollte in der Regel zwei Drittel der Präsenzzeit betragen. Folgende Präsenzzeiten sind für die individuelle Aktivierung der Teilnehmer im entsprechenden Anwesenheitsmonat des Teilnehmers einzuhalten einzuhalten: 1. Anwesenheitsmonat (hier die ersten zwei Wochen): ca. 10 Stunden pro Woche, 1. Anwesenheitsmonat (hier die letzten zwei Wochen): 15 Stunden pro Woche, 2. Anwesenheitsmonat: 20 Stunden pro Woche, 3. und 4. Anwesenheitsmonat: 25 Stunden pro Woche und ab dem 5. Anwesenheitsmonat: 30 Stunden pro Woche.
Die individuelle Förderung der Teilnehmer umfasst eine Aktivierung mit Eingangs- und Hauptphase sowie im Anschluss eine Nachbetreuungsphase.
Die Eingangsphase umfasst für jeden Teilnehmer 4 Wochen. Jeder Teilnehmer beginnt die Maßnahme in den ersten beiden Wochen mit Einzelcoaching. Die Termine dafür werden individuell durch den Auftragnehmer mit dem Teilnehmer vereinbart. Der zeitliche Umfang dafür sollte insgesamt ca. 10 Std. je Woche betragen. In den darauffolgenden 2 Wochen absolvieren die Teilnehmer für täglich 3 Stunden die Eingangsphase. Die Eingangsphase absolvieren auch Teilnehmer, die auf freigewordene Plätze nachbesetzt werden.
Die Maßnahme beinhaltet in der Eingangsphase ein Profiling, in dem Fähigkeiten und individuelle Möglichkeiten einer Beschäftigung der Teilnehmer in der Maßnahme festzustellen sind. Für das Profiling sind keine klassischen Profiling- und Feststellungsverfahren anzuwenden, der Kompetenzansatz muss diese Phase prägen.
Die Hauptphase ist als Einheit von kontinuierlichem Motivieren, Aktivieren und Stabilisieren jedes einzelnen Teilnehmers zu sehen und zu planen. Der Auftragnehmer richtet die Maßnahmeinhalte individuell nach den Problemlagen jedes einzelnen Teilnehmers aus. Zu Beginn der Hauptphase erfolgt eine Stabilisierung der Teilnehmer. Ziel ist es, durch Ordnen des Lebensumfeldes die Voraussetzungen für weitere Aktivierungsmaßnahmen zu schaffen. Ausgehend von der Persönlichkeit des einzelnen Teilnehmers soll eine Stabilisierung der Persönlichkeit, die Vermittlung einer Tagesstruktur und der Abbau von Bildungsdefiziten erreicht werden.
In der Nachbetreuungsphase hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die erreichte Aktivierung, Motivierung und Stabilisierung bei dem Teilnehmer langfristig erhalten wird.
Detailliertere Informationen sowie die Zahlungsbedingungen der zu erbringenden Leistung entnehmen Sie bitte dem Teil B: Leistungsbeschreibung mit Bewerbungsbedingungen und dem Teil C: Vertragsbedingungen.
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und in Bietergemeinschaft zulässig.
Die Angebotsabgabe auf Teile eines Loses ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebots.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren gemäß den §§ 7 und 38 UVgO.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sind bis zum 09.01.2026 auf www.evergabe.de digital einsehbar und kostenlos abrufbar.
Die elektronische Kommunikation betrifft die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und die elektronische Angebotsabgabe.
Die Erstellung und Abgabe des elektronischen Angebots und die Kommunikation erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.de.
Die notwendigen Informationen über die verwendeten elektronischen Mittel und die technischen Parameter zur Einreichung der Angebote entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform.
Die Frist zur Abgabe der elektronischen Angebote endet am 09.01.2026, 11:00 Uhr.