Aufgrund von § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Allwetterbad Großschönau" in der Sitzung am 11. März 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält wird:
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im Ergebnishaushalt mit dem | | | |
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- | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 847.150,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 821.900,00 | Euro | |
- | Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) | 25.250,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 | Euro | |
- | Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen (Sonderergebnis) | 0,00 | Euro | |
| Gesamtergebnis auf | 25.250,00 | Euro | |
- | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | | | |
| 0,00 | Euro | |
- | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | | | |
| 0,00 | Euro | |
- | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | | | |
| 0,00 | Euro | |
- | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 | Euro | |
- | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | 25.250,00 | Euro | |
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im Finanzhaushalt mit dem | | | |
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- | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 397.150,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 51.900,00 | Euro | |
- | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 345.250,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.933.500,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.661.500,00 | Euro | |
- | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 272.000,00 | Euro | |
- | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag | 617.250,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro | |
- | Gesamtbetrag Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 169.400,00 | Euro | |
- | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -169.400,00 | Euro | |
- | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | 447.850,00 | Euro | |
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festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 19.551.000,00 Euro veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch | |
genommen werden darf, wird auf | | | 250.000,00 | Euro |
festgesetzt. | |
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§ 5
Die Verbandsumlage wird in Höhe von 112.500 EUR festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Stephan Meyer
Verbandsvorsitzender
Großschönau, den 2. Juni 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtbehörde vorgelegt.
Der Bescheid der Landesdirektion Sachsen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, wurde unter dem Geschäftszeichen 20-2217/202/1 am 23. Mai 2025 wie folgt erteilt:
- Der in § 3 der am 11. März 2025 beschlossenen Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 19.551.000,00 EUR zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in den künftigen Jahren wird für
2026: in Höhe von 313.600 EUR
2027: in Höhe von 5.200.000 EUR
5.513.600 EUR
(in Worten: fünf Millionen fünfhundertdreizehn Tausend sechshundert Euro) genehmigt.
- Die Genehmigung des für 2026 festgesetztes Betrages der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 2.186.400 EUR versagt. Die verbliebenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.851.000 EUR unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
- Der in § 4 der am 11. März 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites von 250.000 EUR wird genehmigt.
- Die unter Ziffer 1. des Tenors dieses Bescheides erteilte Genehmigung ergeht unter folgender
Auflage:
Mit Vorlage der Haushaltssatzung 2026 hat der Zweckverband „Allwetterbad Großschönau" nachzuweisen, dass der Ergebnishaushalt sowohl im Haushaltsjahr 2026 als auch mittelfristig keinen Fehlbetrag ausweist.
- Dieser Bescheid ergeht unter folgender
Auflage:
Der Zweckverband „Allwetterbad Großschönau" hat bis zum 30. September 2025 einen verbindlichen, schlüssigen und nachvollziehbaren Zeitplan zu erarbeiten und der Landesdirektion Sachsen vorzulegen, aus dem sich plausibel ergibt, bis wann die derzeit noch offenen Jahresabschlüsse aufgestellt, geprüft und festgestellt werden.
- Eine nachträgliche Aufnahme von Auflagen wird vorbehalten.
- Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungskosten erhoben.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ liegt an 7 Arbeitstagen vom 04. Juni 2025 bis zum 13. Juni 2025 an jedem Arbeitstag zur öffentlichen Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Großschönau, Hauptstraße 54, im Sekretariat Zimmer 8, aus. Zudem ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 auf der Internetseite des Landkreises Görlitz – www.kreis-goerlitz.de – unter Aktuelles / Amtliches / Amtliche Bekanntmachungen einsehbar.