Widerruf der generellen Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Görlitz
Unter Berücksichtigung einer aktuellen Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) widerruft das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 8. März 2021. Generell schätzt das FLI in seiner aktuellen Bewertung das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig ein. Die Funde bei Wildvögeln beschränkten sich in den letzten Wochen nahezu ausschließlich auf die nördlichen Bundesländer. Die flächenhafte Anordnung der Aufstallung ist damit grundsätzlich aufgehoben.
Für ein Risikogebiet entlang der Neiße bleibt die Aufstallungspflicht in einem Ufersaum von 250 Metern jedoch bestehen. Dort ist sämtliches Geflüqel (ausgenommen Laufvögel) weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Grund hierfür sind die derzeit weiterhin auffälligen Ausbruchsserien in Polen v.a. bei Wassergeflügel .
Diese amtstierärztliche Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und wird der Entwicklung entsprechend angepasst.
Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der generellen Aufstallungspflicht für Geflügel
Weitere Informationen:
http://gefluegelpest.landkreis.gr/
https://www.sms.sachsen.de/gefluegelpest.html
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/