Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die VEOLIA Infra Klärschlamm Deutschland GmbH in 04356 Leipzig, Walter-Köhn-Straße 1a hat gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i V m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und Nr. 8.10.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Klärschlammtrocknung inklusive dienender Nebenanlagen im Sinne von Nr. 8.12.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV in der Gemarkung Boxberg/O.L., Flur 4, Flurstück-Nrn. 11/94 und 11/96 beantragt. Gleichzeitig wurde gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG ein Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt. Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich errichtet und in Betrieb genommen werden.
Das Vorhaben wurde im Landkreis-Journal vom 27.01.2021 gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen konnten vom 04.02.2021 bis zum 03.03.2021 eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben konnten vom 04.02.2021 bis einschließlich 06.04.2021 erhoben werden. Einwendungen bezüglich der Belange aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG wurden nicht vorgebracht.
Der auf Donnerstag den 22.04.2021 im Dorfgemeinschaftshaus Boxberg angesetzte Erörterungstermin entfällt.
Der Wegfall dieses Termins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV bekanntgemacht.
i.A.
Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt