Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2023/2024
Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit vom
08.03.2023 bis 16.03.2023
öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Landratsamt des Landkreises Görlitz in 02826 Görlitz, Bahnhofstr. 24, Bürgerbüro, Zimmer 0.29, öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist an den Wochentagen wie folgt möglich:
Montag 8.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Dr. Stephan Meyer
Landrat