Allgemeinverfügung zur Absonderung I gültig vom 15.02. - 22.03.2021
Der Landkreis Görlitz hat seine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen geändert. Damit passt der Landkreis die Regelungen an die einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen an.
Eine wesentliche Änderung ist, dass bei Verdacht auf oder Nachweis einer neuartigen Variante von SARS-CoV-2 keine Verkürzung der Absonderungsdauer erfolgt. Der Quarantänezeitraum von positiven Personen und Verdachtspersonen beträgt in diesen Fällen 14 Tage. Zudem muss die betroffene Person noch eine Woche im Anschluss der 14-tägigen Quarantäne-Zeit ein ergänzendes Selbstmonitoring auf Krankheitszeichen durchführen und bei Auftreten von Symptomen das Gesundheitsamt informieren.
Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung.
Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zu Absonderungsmaßnahmen ab 16. Februar 2021