Öffentlicher Hinweis

Ansprechpartner:

Herr Steffen Pohl (Sachgebietsleiter)

Der "Öffentliche Hinweis" richtet sich grundsätzlich an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe oder ggf. an Forstwirte bei reinen Forstflächen, die am Erwerb der Flächen, welche in den veröffentlichten Grundstücksverträgen veräußert werden, interessiert sind. Es handelt sich dabei nicht um ein Ausschreibungsverfahren, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhält. Der Hintergrund ist, dass in den zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vorgelegten Verträgen der Erwerber als "Nichtlandwirt" anzusehen ist, und die Genehmigung deshalb zu versagen wäre bzw. dass ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden kann, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt vor Ort der Genehmigungsbehörde mitteilt, dass er bereit und in der Lage ist, zu den im Vertrag genannten Konditionen die gesamten Flächen zu erwerben.

Bei evtl. vorliegendem Erwerbsinterresse ist zusätzlich das Formular zum "Nachweis zur Feststellung der Aufstockungsbedürftigkeit"ausgefüllt mit an die Genehmigungsbehörde zu übersenden. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

Aktuelle Veröffentlichungen finden Sie hier:

-> Der Öffentliche Hinweis vom 14.01.2025 mit der Reg.-Nr. 1101-2024 (Gemarkung Klitten Flur 4) steht hier zum Download bereit, befristet bis 31.01.2025.

-> Der Öffentliche Hinweis vom 08.01.2025 mit der Reg.-Nr. 1072-2024 (Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 9) steht hier zum Download bereit, befristet bis 24.01.2025.

Im Geoportal (www.gis-lkgr.de) des Landkreises können Sie sich Adressen und Flurstücke anzeigen lassen!

Sonstige Auschreibungen anderer Behörden:

Die Informationen des Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) beim Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement (SIB) zu Verpachtungs- und Verkaufsabsichten landeseigener Landwirtschaftsflächen mit den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen werden unter www.immobilien.sachsen.de veröffentlicht (unter Immobilienbereich Landwirtschaft/Forst).



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