Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2023/2024

Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit  § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit vom

08.03.2023  bis  16.03.2023

öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Landratsamt des Landkreises Görlitz in 02826 Görlitz, Bahnhofstr. 24, Bürgerbüro, Zimmer 0.29, öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist an den Wochentagen wie folgt möglich:

Montag                 8.30 – 12 Uhr

Dienstag               8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr

Mittwoch               8.30 – 12 Uhr

Donnerstag           8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr

Freitag                  8.30 – 12 Uhr

Die Haushaltssatzung und der Budgetplan 2023/24 sind auch auf der Homepage des Landreises Görlitz unter dem Link https://publikationen.landkreis-verwaltung.landkreis.gr/haushaltssatzung-und-budgetplan-2023-2024 einsehbar.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit,  Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.


Dr. Stephan Meyer                                                                                                                                          
Landrat