Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen

Waldschutzinformationen

Verehrte Waldbesucher !

Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen

Die aktuelle witterungs- und vegetationsentwicklungsabhängige Waldbrandgefährdung wird mit Hilfe folgender Waldbrandgefahrenstufen abgebildet:

             Waldbrandgefahrenstufe / Waldbrandgefährdung

                                   1                    sehr geringe Gefahr

                                   2                    niedrige Gefahr

                                   3                    mittlere Gefahr

                                   4                    hohe Gefahr

                                   5                    sehr hohe Gefahr

Die Waldbrandgefahrenstufen beschreiben die aktuelle potenzielle Waldbrandgefahr. Zur Regionalisierung der örtlichen Waldbrandgefahr werden sogenannte Vorhersageregionen - A; B; C; - durch die Forstbehörde ausgewiesen. Für jede dieser Regionen werden Waldbrandgefahrenstufen ermittelt.

Verhaltensregeln im Wald

Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit ist das Rauchen, das Grillen, das Entzünden von Lagerfeuern generell untersagt. Grundlage dafür bildet das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§15 SächsWaldG). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern durch die untere Forstbehörde des Landkreises Görlitz geahndet werden. Offene Feuer dürfen nach § 15 SächsWaldG ebenso nicht am Wald (bis 100 Meter Abstand) entzündet werden. Ausnahmen können von der zuständigen unteren Forstbehörde genehmigt werden.

Das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist ganzjährig nach § 11 SächsWaldG untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich unterhalb abgestellter Fahrzeuge entzünden und, neben dem Verlust des Fahrzeuges, großflächige Waldbrände verursachen.

Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten dürfen generell nicht mit Fahrzeugen blockiert werden. Die Wege stellen eine entscheidende Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehren, Rettungskräfte (bei Bränden oder Unfällen), der Holzabfuhr und Waldbesitzer dar.

Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5

In den nördlichen Gebieten des Landkreises Görlitz mit den am stärksten gefährdeten Kiefernwäldern wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr empfohlen, Waldgebiete zur eigenen Sicherheit nicht zu betreten. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden. Im Brandfall ist umgehend die Leitstelle der Feuerwehr (Telefon 112) zu informieren.

Deshalb hier noch einmal in Kurzform:

1.  Kein offenes Licht und Feuer im Wald und in Waldnähe!

2.  Rauchverbot im Wald!

3.  Keine glimmenden Zigarettenreste aus dem Auto werfen!

4.  Zufahrtswege zum Wald jederzeit freihalten!

5.  Autos nicht auf ausgetrocknetes Gras oder Bodensubstrat ( Nadelstreu ) abstellen!

6.  Je höher die angezeigte Waldbrandgefahrenstufe – desto höher die Brandgefährdung!