Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung zur UVP-Pflicht für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (RB 14) am Standort 02894 Reichenbach/O.L., Gemarkung Reichenbach/O.L., Flurstück 6022

Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 1 UVPG gemäß § 5 Abs. 2 UVPG

Die BOREAS Energie GmbH hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) am Standort 02894 Reichenbach/O.L., Gemarkung Reichenbach/O.L., Flurstück 6022 beantragt und mit Bescheid vom 11. Januar 2024 genehmigt bekommen. Mit der Errichtung der neuen WEA RB 14 ist der Rückbau der bestehenden WEA RB 10 vorgesehen.

Dieses Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass das geplante Vorhaben unter Berücksichtigung der vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Durch eine Schattenwurf- und Schallimmissionsprognose wurde nachgewiesen, dass die Bevölkerung als Schutzgut nicht erheblich beeinträchtigt wird. Um die gesetzlich vorgegebenen Schall- bzw. Schattenwurfrichtwerte einhalten zu können, erfolgt die Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden für die Orte mit Hilfe technischer Maßnahmen (Schattenwurfabschaltung, schallreduzierte Betriebsweise im Nachtzeitraum) zum Anlagenbetrieb weiterhin sichergestellt. Zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf den Menschen, das Landschaftsbild sowie auf Vögel und Fledermäuse liegen Fachgutachten und -planungen vor. Das Umfeld der geplanten WEA wurde auf mögliche Stör- und Gefährdungswirkungen für Vögel untersucht. Bei dieser Artengruppe können unter Berücksichtigung geplanter Vermeidungsmaßnahmen artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden. Zum Schutz der Fledermauspopulationen werden Abschaltungen der WEA vorgenommen und ein zweijähriges Gondelmonitoring durchgeführt.

Aus denkmalschutzrechtlicher-, wasserrechtlicher und forstfachlicher Sicht sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten.

Durch die räumliche Verlagerung des Standortes wird die bestehende Zuwegung geringfügig erweitert und ein neues Fundament errichtet, dies ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden. Hiervon betroffen ist überwiegend, der als Biotopwert gering einzustufende Biotoptyp "Intensivacker". Im Gegenzug wird die Fundament- und Kranstellfläche der WEA RB 10 zurückgebaut und für eine landwirtschaftliche Nutzung wieder freigegeben.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei Umsetzung der in den Fachgutachten und -planungen benannten Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen die zu erwartenden Beeinträchtigungen, vor allem für die Fauna, das Landschaftsbild sowie den Menschen und die menschliche Gesundheit so weit reduziert werden, dass sie kein erhebliches Maß erreichen bzw. wieder auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde daher nicht festgestellt. Die Feststellung des Landratsamtes Görlitz zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig, sondern nur mit dem Genehmigungsbescheid vom 11. Januar 2024 anfechtbar.

Die Unterlagen für die Vorprüfung sowie das Protokoll über die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) i. V. m. dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ab dem 15. Mai 2024 im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Zimmer 3003 zugänglich.


Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt