Öffentliche Ausschreibung Neubestellung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz zum 1. Juli 2024
Der Landkreis Görlitz hat zum 1. Juli 2024 den Gutachterausschuss für Grundstückswerte neu zu bestellen. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitglied erfolgt befristet für fünf Jahre durch den Landrat des Landkreises Görlitz. Die Bestellung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Juni 2029. Eine wiederholte Bestellung bewährter Gutachter ist bei erprobter und gleichsam positiv unter Beweis gestellter Zuverlässigkeit möglich.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im § 193 Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) geregelt.
Die ehrenamtlichen Mitglieder sollen gemäß § 192 Abs. 3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein; unter ihnen sollen sich Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Grundstücksarten und Gebietsteile im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz befinden.
Folgende Berufsgruppen oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter folgender Bereiche kommen insbesondere in Frage:
- öffentlich bestellte oder vereidigte bzw. zertifizierte Immobilienbewertungs-sachverständige
- Fachleute aus der Immobilienwirtschaft, Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler
- Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und -vermittlung beschäftigt sind
- Land- bzw. forstwirtschaftliche Sachverständige
- Architektinnen/Architekten, Bausachverständige
- Vermessungsingenieurinnen/Vermessungsingenieure mit Erfahrung in der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Neben der fachlichen Eignung sind insbesondere Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit und die Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik, neben der Fähigkeit im Team zu arbeiten, wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Kollegialgremiums.
Die Bestellung der Gutachter erfolgt gemäß § 2 SächsGAVO, wonach u. a. die wiederholte und die Bestellung in mehreren Gutachterausschüssen möglich ist. Zu beachten ist insbesondere, dass nach § 2 Abs. 4 nicht als Gutachter bestellt werden darf, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist.
Interessentinnen und Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz richten ihre Bewerbung bitte bis zum 30. April 2024 an:
Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Tätigkeit in Ihrer Bewerbung darzulegen und zu begründen.
Bei einer erstmaligen Bewerbung sind darüber hinaus Lebenslauf und beruflicher Werdegang sowie entsprechende Qualifikationen/Zertifizierungen einzureichen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Für fachliche Fragen steht die Vorsitzende des Gutachterausschusses Frau Birgit Trenkler, Telefon: 03581 633-3500, zur Verfügung.
Die Ausschreibung ist unter https://www.kreis-goerlitz.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.