Coronavirus – aktuelle Lage
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick
Die Veröffentlichung der Corona-Zahlen erfolgt als Wochen-Meldung, jeweils dienstags. Dabei werden die Infektionsfälle von Montag bis Sonntag der Vorwoche betrachtet.
Differenziertere und teilweise tagaktuelle Auswertungen sind auf der Internetseite des Freistaates Sachsen zu finden.
Aktuell | Veränderung | |
---|---|---|
Coronafälle (gesamt) | 88.998 | + 419 |
Personen in stationärer Behandlung | 38 | - 4 |
Todesfälle | 1.637 | + 4* |
Stand der Veröffentlichung: 17. Mai 2022 (betrifft Infektionen vom 9. bis 15. Mai 2022)
* Die Todesfälle sind Nachmeldungen vom 16. April bis 6. Mai 2022.
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz 419 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber der Vorwoche (9. Mai bis 15. Mai 2022) festgestellt. Es handelt sich um 359 Erwachsene und 60 Kinder.
Derzeit befinden sich 38 Personen in medizinischer Behandlung in den verschiedenen Kliniken des Landkreises Görlitz, zwei davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. 16 Patienten der Normalstation sind ungeimpft (Datenquelle: Krankenhäuser, Patienten mit unbekanntem oder unvollständigem Impfschutz werden nicht als ungeimpft ausgewiesen). Der älteste ITS-Patient ist 76 Jahre alt.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis Görlitz 88.998 Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 registriert.
Im Zeitraum vom 16. April bis 6. Mai 2022 wurden vier weitere Todesfälle als Nachmeldungen festgestellt. Es handelt sich um drei Frauen und einen Mann im Alter von 44 bis 95 Jahren. Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.637 Personen in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Tag 8 | Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
15.05. | 16.05. | 17.05. | 18.05. | 19.05. | 20.05. | 21.05. | 22.05. | |
137,3 | 133,7 | 116,5 | 106,2 | 84,2 | 85,0 | 89,0 | 85,4 | Inzidenz |
Stand: 22.05.2022 00:00:00
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI),
Übersicht der Fälle nach Bundesländern
Bürgertelefon im Gesundheitsamt seit 9. Mai 2022 nicht mehr besetzt
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz wurde zum 9. Mai 2022 eingestellt.
Für konkrete Rückfragen zur Absonderung kann das Gesundheitsamt über das Kontaktformular erreicht werden.
Zur Berechnung der Quarantänedauer steht der Quarantänerechner zur Verfügung.
Die Staatsregierung hat die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft und ist bis 28. Mai 2022 befristet.
Weitere Informationen zu den Regelungen des Freistaates Sachsen
Regelungen zur Absonderung
Die Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen regelt die Maßnahmen zur Quarantäne im Landkreis Görlitz. Die Regelungen entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen.
Ab dem 25. April 2022 gelten angepasste Regelungen zur Absonderung im Landkreis Görlitz.
Wortlaut der Allgemeinverfügung ab 25. April 2022
Durch die Regelungen in der Allgemeinverfügung ist eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt nicht erforderlich. Es erfolgt weder eine telefonische Kontaktaufnahme noch werden Informationsschreiben versendet. Positive getestete Personen haben sich eigenverantwortlich abzusondern. Mit Hilfe eines sogenannten Quarantänerechners in Form einer Excel-Datei kann der Zeitraum berechnet werden.
> Quarantäne-Rechner
Überblick zu den Regelungen: https://coronaabsonderung.landkreis.gr/
Impfnachweis und Genesenenstatus – Immunitätsnachweise
Die Begriffe des Impf- Genesenen- und Testnachweises und deren Dokumentation sind seit März 2022 im §22 und §22a Infektionsschutzgesetz definiert.
Vollständiger Impfschutz bis 30. September 2022
- Impfung mit zugelassenem Impfstoff > siehe weitere Informationen unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19
- Zwei Einzelimpfungen
- Eine Impfung +
- Antikörpernachweis vor Impfung, oder
- Nachweis einer Infektion mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vor der Impfung , oder
- Nachweis einer Infektion mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nach der Impfung, 28 Tage nach positiven Test
Vollständiger Impfschutz ab 1. Oktober 2022
- Impfung mit zugelassenem Impfstoff > siehe weitere Informationen unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19
- Drei Einzelimpfungen
- die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.
- Zwei Impfungen +
- Wenn Antikörpernachweis vor Impfung, oder
- Nachweis einer Infektion mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vor der Impfung, oder
- Nachweis einer Infektion mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nach der Impfung, 28 Tage nach positiven Test
Genesen
- Infektion durch einen Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nachgewiesen
- die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Impfzertifikate
Informationen zum digitalen Impfzertifikat finden Bürgerinnen und Bürger unter: digitaler-impfnachweis-app.de/
In teilnehmenden Apotheken können sich vollständig geimpfte Personen das Zertifikat nachträglich ausstellen lassen. Welche Apotheken im Landkreis Görlitz dabei sind, finden Sie hier: www.mein-apothekenmanager.de/
Antikörpernachweis nicht geeignet
Ein Antikörper-Test reicht zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus, nur ein PCR-Test wird anerkannt. Das Robert Koch-Institut hat sehr anschaulich beschrieben, warum der Antikörper-Test nicht geeignet ist:
www.rki.de/
Was ist ein Antiköper-Test und welche Rolle spielt er?
Weshalb reicht ein positiver Antikörper-Test nicht als Nachweis für eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung aus?
Ein- und Rückreise aus Risikogebieten (aktuell keine Riskogebiete ausgewiesen)
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie die Quarantäneregelungen nach Einreise. Die Klassifizierung der Einreiseländer finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Für Fragen erreichen Sie das Gesundheitsamt:
per E-Mail
anfragen-corona@kreis-gr.de
über das
Kontaktformular
aktuelle News
Impfen im Landkreis Görlitz
Was gilt aktuell im Landkreis Görlitz?
Einrichtungsbezogene Impfpflicht - §20a IfSG
Meldebogen für positive Schnelltests > NICHT für Schnelltestzentren!
Fakten zu Virusmutationen
Hygienetipps
Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
www.inklusion.sachsen.de
Wichtige Telefonnummern:
- Bürgertelefon des Sozialministeriums:
0800 100 0214
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
0800 011 77 22
- Bürgertelefon des Bundesgesundheits-
ministeriums:
030 346 465 100
Corona-App des Bundes
Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Bestellung von Mund-Nasen-Masken
http://masken.landkreis.gr
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste
Weitere Infos unter:
www.rki.de/ncov
www.coronavirus.sachsen.de
www.kvs-sachsen.de/aktuelle-info-zu-coronavirus/
www.infektionsschutz.de
Lokale Infos der einzelnen Kommunen im Landkreis Görlitz
Wichtige Formulare:
Formblatt Notbetreuung
Anzeige 2G-Optionsmodell
Bescheinigung zur betrieblichen Testung
Verhaltensregeln Quarantäne
Umgang mit Erkältungssymptomen
bei Kindern
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
SodEG Antrag Gesundheitsamt
SodEG Antrag Jugendamt
SodEG Antrag Sozialamt
SodEG Anlage 1 zum Antrag
SodEG Antrag Jobcenter
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