Coronavirus – aktuelle Lage
Aufgrund der veränderten Pandemielage werden keine Corona-Fallzahlen mehr durch den Landkreis veröffentlicht. Eine Übersicht steht derzeit auf der Internetseite des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Ebenso werden die Daten der Gesundheitsämter auf dem Dashboard des RKI veröffentlicht.
Diese Internetseite wird in den kommenden Wochen, angepasst an auslaufende gesetzliche Regelungen, reduziert.
Das Gesundheitsamt bleibt über das
zum Thema Corona erreichbar.
Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Noch bis 2. Februar gilt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht.
Regelungen des Freistaates Sachsen
Regelungen zur Absonderung
Die gegenwärtige Situation in Sachsen bezüglich der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) rechtfertigt derzeitig keine allgemeine Pflicht zur Absonderung von infizierten Personen im Wege einer Allgemeinverfügung mehr. Der Landkreis Görlitz beendet die Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zum 3. Februar 2023. Die Regelungen entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen.
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Absonderung
Für Fragen erreichen Sie das Gesundheitsamt:
per E-Mail
anfragen-corona@kreis-gr.de
über das
Kontaktformular
aktuelle News
Impfen im Landkreis Görlitz
Einrichtungsbezogene Impfpflicht - §20a IfSG
Meldebogen für positive Schnelltests > NICHT für Schnelltestzentren!
Fakten zu Virusmutationen
Hygienetipps
Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
www.inklusion.sachsen.de
Wichtige Telefonnummern:
- Bürgertelefon des Sozialministeriums:
0800 100 0214
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
116 117
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
0800 011 77 22
- Bürgertelefon des Bundesgesundheits-
ministeriums:
030 346 465 100
Corona-App des Bundes
Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
SodEG Antrag Gesundheitsamt
SodEG Antrag Jugendamt
SodEG Antrag Sozialamt
SodEG Anlage 1 zum Antrag
SodEG Antrag Jobcenter
Warn-App BIWAPP

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