Coronavirus – aktuelle Lage

Aufgrund der veränderten Pandemielage werden keine Corona-Fallzahlen mehr durch den Landkreis veröffentlicht. Eine Übersicht steht derzeit auf der Internetseite des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Ebenso werden die Daten der Gesundheitsämter auf dem Dashboard des RKI veröffentlicht.

Diese Internetseite wird in den kommenden Wochen, angepasst an auslaufende gesetzliche Regelungen, reduziert.
Das Gesundheitsamt bleibt über das


zum Thema Corona erreichbar.

 

Isolationspflicht und alle verbliebenen landeseigenen Corona-Regelungen entfallen ab 3. Februar

Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken- und Testpflichten aufgehoben.


Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
     
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
     
  • Noch bis 2. Februar gilt im öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht.


Regelungen des Freistaates Sachsen



Regelungen zur Absonderung
Die gegenwärtige Situation in Sachsen bezüglich der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) rechtfertigt derzeitig keine allgemeine Pflicht zur Absonderung von infizierten Personen im Wege einer Allgemeinverfügung mehr. Der Landkreis Görlitz beendet die Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zum 3. Februar 2023. Die Regelungen entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen.

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Absonderung 

Für Fragen erreichen Sie das Gesundheitsamt:

per E-Mail
anfragen-corona@kreis-gr.de

über das
Kontaktformular

 


aktuelle News

Impfen im Landkreis Görlitz

Einrichtungsbezogene Impfpflicht - §20a IfSG

Meldebogen für positive Schnelltests > NICHT für Schnelltestzentren!

Infos zur Coronaschutzimpfung

Fakten zu Virusmutationen

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Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
www.inklusion.sachsen.de

Wichtige Telefonnummern:
 



Corona-App des Bundes
Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. 

 



Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

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SodEG Antrag Sozialamt

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Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
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PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


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