Verfahrensweise Schnelltests
Durch die testenden Stellen sind folgende Meldungen an das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz erforderlich:
- Positive Testergebnisse über das Formular www.meldebogen-schnelltest.landkreis.gr,
Testzentren übermitteln die positiven Testergebnisse nach Bereitstellung und Registrierung über das Meldeportal Easysoft.
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz gelten die Regelungen zur Absonderung:
Es besteht die Pflicht zur unverzüglichen Absonderung bei Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses (unabhängig der Testart).
- Ein positives Antigentestergebnis (Schnelltest und Selbsttest) ist durch einen PCR-Test zu bestätigen.
Die Absonderung von positiv getesteten Personen mittels Antigenschnelltest endet mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.
Der Nachweis des negativen Testergebnisses ist aufzubewahren, um bei Bedarf den Nachweis über das Ende der Absonderung auszuweisen.
Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz
Die Durchführung der kostenfreien wöchentlichen Testungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Görlitz kann beispielsweise durch Apotheken oder Testeinrichtungen erfolgen.
Die Übersicht der derzeit bestätigten Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie unter http://schnelltest.landkreis.gr.