Landkreis Görlitz erlässt Allgemeinverfügung ab 16. Januar 2024

Im Rahmen der "Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung" des Deutschen Bauernverbandes sowie als Reaktion auf den Protest gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge und die Steuervergünstigungen für landwirtschaftlichen Dieselkraftstoff zu streichen, erlässt der Landkreis Görlitz eine Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung tritt am 16. Januar 2024 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar 2024. Sie wurde erlassen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung während der genannten Aktionswoche zu gewährleisten und potenzielle Risiken im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen zu minimieren.

Gemäß der Allgemeinverfügung sind Versammlungen unter freiem Himmel im Landkreis Görlitz, die im genannten Zeitraum nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt wurden, beschränkt. Die Durchführung solcher Versammlungen bedarf einer vorherigen Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Der Landrat des Landkreises Görlitz, Dr. Stephan Meyer appelliert an alle Beteiligten, sich an die geltenden Regelungen zu halten und Versammlungen rechtzeitig anzumelden, um einen geordneten Ablauf und die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Der Antrag zur Anmeldung kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-goerlitz.de unter Anmeldung von Versammlungen unter freien Himmel abgerufen werden.