Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen an mehreren Gewässern im Landkreis Görlitz untersagt

Der Landkreis Görlitz weist auf die aktuell gültige Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen hin.

Die Verfügung ist online abrufbar unter: www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm/03-Landratsamt/Bekanntmachungen/Untersagung-der-Wasserentnahme-mittels-Pumpvorrichtungen.html

Aufgrund niedriger Grenzwasserstände an mehreren Messstellen greift die Allgemeinverfügung bereits jetzt in einigen Bereichen des Landkreises. Die Wasserstände der einzelnen Bezugspegel sind auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums Sachsen www.hochwasserzentrum.sachsen.de einsehbar.

Mit Blick auf die aktuelle Wetterlage und fehlende Niederschläge ist davon auszugehen, dass weitere Messstellen folgen und die Untersagung auf zusätzliche Gewässer ausgeweitet werden muss.

Die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen zum Beispiel für landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Zwecke, ist damit an den betroffenen Gewässern untersagt.

Ziel ist der Schutz der Wasserressourcen und der ökologischen Gewässerfunktion.

 

Hausanschrift

Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
Landratsamt Görlitz
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


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