Verlängerung der Corona-Regeln ab 1. Mai 2022

Die Staatsregierung hat die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert.

Die neue Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft und ist bis 28. Mai 2022 befristet.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen: So gilt für Beschäftigte in diesen Einrichtungen, dass sie anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.

Zudem wird für den Zutritt zu heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zweimal wöchentlich ein negativer Testnachweis benötigt. Dies gilt nicht für die betreuten Kinder oder Personen, die betreute Kinder zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten.

Die neue Verordnung steht zeitnah unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

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