Allgemeinverfügung zu Quarantäne-Regelungen
Die Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen regelt die Maßnahmen zur Quarantäne im Landkreis Görlitz. Die Regelungen entsprechen den einheitlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen.
Es gilt:
- Bereits mit dem positiven Testergebnis in Verbindung mit der Allgemeinverfügung zur Absonderung ist die Quarantäne begründet (ggf. Nachweise für Arbeitgeber, Landesdirektion oder andere).
- Das heißt
- es erfolgt keine telefonische Kontaktaufnahme nach positiven Testergebnis seitens des Gesundheitsamtes
- Sie erhalten in der Regel keine Post/E-Mail vom Gesundheitsamt mehr.
Die Berechnung der Absonderungsdauer nach Punkt 6.2. der Allgemeinverfügung erfolgt eigenverantwortlich. Zur Hilfe kann der Quarantänerechner genutzt werden.
Wenn Sie Rückfragen zur Absonderung haben, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt bitte über folgendes Kontaktformular: www.corona-kontaktformular.landkreis.gr.
Wesentliche Regelungen:
- Positiv getestete Personen müssen sich fünf Tage absondern. Die Absonderung endet, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, längstens jedoch nach 10 Tagen.
- Beschäftigte in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe haben vor Wiederaufnahme der Tätigkeit (nach einem positiven Testergebnis) einen negativen Testnachweis vorzulegen.
- Die Testergebnisse sind grundsätzlich aufzubewahren, um bei Bedarf einen Nachweis über ein positives oder negatives Testergebnis vorzulegen.
- Bei asymptomatischen Personen mit positivem Testergebnis innerhalb von vier Wochen nach der Infektion erfolgt keine erneute Quarantäne.
- Für positiv getestete Beschäftigte (unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus) zur medizinischen bzw. pflegerischen Versorgung von COVID-19-erkrankten Personen gilt die Möglichkeit zur „Arbeitsquarantäne“. Die Einrichtung ist zur Benachrichtigung gegenüber dem Gesundheitsamt verpflichtet (Mitteilung Arbeitsquarantäne gem. Punkt 5.3. AV Absonderung). Die Genehmigung seitens des Amtes ist nicht notwendig.
Bei Anwendung der „Arbeitsquarantäne“ erfolgt die Mitteilung an das Gesundheitsamt über die Formulare:
Regelungen zur Absonderung
- Verfahren in Kindertageseinrichtungen
- Verfahren in Schulen
Weitere Hinweise
Ablaufschema: Positiv auf Corona getestet
Infoblatt zur Absonderung
FAQ´s: Angepasste Absonderungsregeln
Informationen zum Meldeverfahren finden Sie unter Verfahrensweise bei Schnelltests.