Landesdirektion Sachsen bestätigt die Gültigkeit der Wahl des Kreistages Görlitz vom 9. Juni 2024
Mit dem am 29. Juli 2024 eingegangenen Wahlprüfungsbescheid hat die Landesdirektion Sachsen die Gültigkeit der Wahl zum Kreistag des Landkreises Görlitz vom 9. Juni 2024 festgestellt. Das Wahlergebnis war zuvor vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 19. Juni 2024 festgestellt und anschließend im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Görlitz am 26. Juni 2024 bekanntgegeben worden. Im Anschluss daran hat die Landesdirektion Sachsen die Wahlunterlagen am 15. und 16. Juli 2026 geprüft und keine Rechtsverstöße festgestellt, durch die das Ergebnis der Wahl beeinflusst werden konnte. Wahleinsprüche, über die noch zu entscheiden gewesen wäre, sind innerhalb der Einspruchsfrist nicht eingegangen. Damit konnte die Gültigkeit der Wahl festgestellt werden.
Mit dem Wahlprüfungsbescheid ist das Wahlverfahren abgeschlossen und die Konstituierung des Kreistages kann erfolgen. Dazu ist die erste Sitzung am 4. September 2024 vorgesehen. Hier werden im Wesentlichen die organisatorischen Grundlagen für die Kreistagstätigkeit der Wahlperiode 2024 bis 2029 gelegt. Insbesondere gilt es die weiteren Stellvertreter des Landrates nach den beiden Beigeordneten aus der Mitte des Kreistages zu wählen. Die beschließenden und beratenden Ausschüsse sind zu besetzen und es müssen die weiteren Vertreter in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden gewählt werden, in denen der Landkreis Görlitz Mitglied aus. Ebenso werden auch die Aufsichtsräte neu bestimmt, die der Landkreis in seine Gesellschaftsbeteiligungen entsenden kann.