Kulturraumförderung 2027 bis 15. Juni 2026 online beantragen!
Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) und der Förderrichtlinie des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien (FörderRL KR ON vom 19. April 2023) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung.
Die Antragstellung für das Jahr 2027 erfolgt in elektronischer Form. Zum Online-Antrag und zu den Hinweisen rund um die Antragstellung gelangen Sie über die Internetseite www.kulturraum-on.de
Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung.
Die Antragsfrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien für das Haushaltsjahr 2027 endet am 15. Juni 2026.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz. Für die Antragstellung, Mittelabforderung und Abrechnung sind amtliche Formblätter zu verwenden. Diese können beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden.
Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien an der Strukturmaßnahme ist ein gesonderter Projektantrag bis zum 15. Juni 2026 in elektronischer Form (Online-Antrag) an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu stellen.
Bei Fragen zur Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel. 03581 663 9400).
Der Kulturraum wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.