Das Jugendamt sucht für die Jahre 2024 bis 2028 weitere Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbereiche Görlitz und Weißwasser

Beim Aufruf im Frühjahr 2023 konnte nicht die erforderliche Anzahl männlicher Bewerber für die Amtsgerichtsbereiche Görlitz und Weißwasser erreicht werden. Daher sucht das Jugendamt weiterhin männliche Bewerber, die für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 Jugendschöffe werden wollen.

Gesucht werden Bewerber, die im Landkreis Görlitz (Stadtgebiet Görlitz und Gebiet des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises) wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Fähigkeit der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte etc.) sowie Religionsdiener, sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.

Jugendschöffen sollen für ihren Einsatz im Jahr über soziale Kompetenz verfügen und somit das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen zudem Beweise würdigen. Sie sollten also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden, ableiten können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das Ehrenamt verlangt zudem ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und ein gereiftes Urteilsvermögen sowie die gesundheitliche Eignung, insbesondere wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen dabei auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Darüber hinaus ist das Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen von großer Bedeutung. Die Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. 

Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil, gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch, haben die Jugendschöffen daher mitzuverantworten.

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Ehrenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern müssen Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Zudem müssen sie sich verständlich ausdrücken, auf die angeklagte Person wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Vorausgesetzt werden auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz ist verpflichtet, doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht anschließend die Haupt- und Ersatzschöffen.

Die Bewerber für das verantwortungsvolle Ehrenamt als Jugendschöffe werden gebeten bis zum 20. August 2023, das ausgefüllte Bewerbungsformular schriftlich an das


Landratsamt Görlitz
Jugendamt – Jugendschöffenwahl
PF 30 01 52
02806 Görlitz


oder per E-Mail an: jugendschoeffen@kreis-gr.de zu senden.

Eine handschriftliche Unterschrift ist bei der Einreichung des Formulars dringend erforderlich. In ausgedruckter Form liegt das Formular auch in den Bürgerbüros des Landkreises Görlitz aus.

Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 03581 663-2994 möglich.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden um Verständnis gebeten, dass sie keine Eingangsbestätigung erhalten. Die Aufnahme in die Vorschlagliste kann im September 2023 in der öffentlichen Auflage in den Räumen des Landratsamtes Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz eingesehen werden. Der konkrete Zeitpunkt wird zeitnah öffentlich bekanntgegeben.


Weitere Informationen:
https://schoeffenwahl2023.de/