Der Landkreis Görlitz fördert Projekte für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Der Landkreis Görlitz unterstützt, nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren auch 2026 Projekte, die Menschen mit Behinderung helfen, aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Ziel der Förderung ist es, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Gefördert werden Initiativen, die bestehende Angebote für alle öffnen oder neue inklusive Formate schaffen. Ebenso förderfähig ist Öffentlichkeitsarbeit, die dazu beiträgt, das Verständnis für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung zu stärken. Besonders willkommen sind Projekte, die von und mit Menschen mit Behinderung gestaltet und umgesetzt werden.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Gestaltung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache
- Organisation und Durchführung inklusiver Veranstaltungen
- Einsatz von Dolmetscher*innen für Gebärdensprache, Leichte Sprache oder Schriftdolmetschen
Nicht gefördert werden hingegen Bauvorhaben sowie der Erwerb von Grundstücken oder Fahrzeugen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Kirchen, Kommunen und Privatpersonen. Die Fördersumme beträgt mindestens 500 Euro und höchstens 10.000 Euro pro Projekt.
Anträge können bis zum 8. Mai 2026 über das Online-Förderportal des Landkreises unter inklusion.landkreis.gr gestellt werden. Die Auswahl der Projekte richtet sich nach dem Eingangsdatum der Anträge, sofern alle Förderkriterien erfüllt sind.
Für organisatorische Fragen steht das Amt für Infrastruktur und Mobilität telefonisch unter 03581 663‑3337 oder per E‑Mail an lieblingsplaetze@kreis-gr.de zur Verfügung.
Fachliche Auskünfte erteilt Elvira Mirle, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, unter 03581 663‑9008 oder per E‑Mail an behindertenbeauftragte@kreis-gr.de.
Die Fördermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts bereitgestellt.