Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot
Das Landratsamt Görlitz hebt die Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken wegen Waldbrandgefahr mit Wirkung zum 1. Juli 2022 auf.
Am 24. Juni 2022 hat das Landratsamt Görlitz aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Landkreis Görlitz und der sich daraus ergebenden erheblichen Waldbrandgefahr das Abbrennen von Feuerwerken verboten. Zwischenzeitlich haben sich im Landkreis mehrere Regenschauer ereignet. Auch in den folgenden Tagen sind immer wieder Regenfälle angekündigt. Für den 29. Juni 2022 war die Waldbrandgefahrenstufe 1 (sehr geringe Gefahr) für das Gebiet des Landkreises Görlitz angegeben. Gemäß Prognose bleibt diese Stufe jedenfalls bis 2. Juli 2022 unverändert.
Gesamter Wortlaut der Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Feuerwerksverbot