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Jugendamt

Jugendamt

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Unter diesem Leitsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes stellt das Jugendamt  Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Vielzahl von unterstützenden Angeboten zur Verfügung.
Ziel  des Jugendamtes ist es,

  • junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen
  • Eltern bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen
  • beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Infrastruktur in unserem Landkreis Görlitz aufzubauen und zu erhalten.

Im Gegensatz zu anderen Ämtern besteht jedes Jugendamt nicht nur aus der Verwaltung, sondern aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Das Jugendamt ist in die Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und fünf Sachgebiete gegliedert.

Abteilung Allgemeinen Sozialen Dienst

Das Aufgabengebiet des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfasst die Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeiter/innen anderer Dienste und Einrichtungen zu Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die Beratung u. Vermittlung von Hilfen im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie, die Beratung u. Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe f. seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche und die Mitwirkung in Verfahren der Familien- u. Vormundschaftsgerichte bei Elterlicher Sorge, Regelungen des Umgangs, Kindeswohlgefährdung sowie in Verfahren des Verwaltungsgerichts
Der ASD berät

  • bei Fragen der Erziehung und zu Hilfeangeboten
  • bei Trennung, Scheidung
  • bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen
  • bei familiären Konflikten
  • zu Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Die SozialarbeiterInnen sind AnsprechpartnerInnen für Kinder, Jugendliche, Eltern, Alleinerziehende, Großeltern ...

Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät Jugendliche und Heranwachsende, die eine Straftat begangen haben. Sie beleuchten Hintergründe und Umstände, die zur Tat führten, berät zu Rechten und Pflichten. Auch die Eltern der straffällig gewordenen jungen Menschen werden beraten. Die SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe stehen im gesamten Strafverfahren zur Seite und schlagen erzieherische Maßnahmen vor.
Zielsetzung ist, dem jungen Menschen mittels pädagogischer Konzepte Wege aufzuzeichnen, die es ihm ermöglichen, ein verantwortungsbewusstes Handeln zu erlangen und der Begehung weiterer Straftaten entgegenzuwirken.
Der Personenkreis umfasst zum einen Jugendliche (14 bis 17 Jahre), zum anderen Heranwachsende (18 bis 21 Jahre).

Adoption
Die Adoptionsvermittlung ist eine eigenständige Aufgabe der Jugendhilfe. Sie soll Kindern, die nicht mit ihren Eltern leben können, das Aufwachsen und die rechtliche Zugehörigkeit in einer Familie sichern. Die Adoptionsvermittlung hat das Ziel, für diese Kinder geeignete Familien zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen. Sie beraten und betreuen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, überprüfen Adoptivbewerber, vermitteln ein Kind zur Adoption, nehmen gegenüber Gerichten Stellung und unterstützen erwachsene Adoptierte bei ihrer Identitätsfindung. Sie beraten außerdem bei Stiefkindadoptionen.

Pflegekinderdienst
Die Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfen zur Erziehung. Es gibt Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die Vollzeitpflege ergänzt also die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Ziel der Vollzeitpflege ist vorrangig, Kinder wieder zu den leiblichen Eltern zurückzuführen. Deshalb sollen zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern regelmäßige Besuchskontakte stattfinden. Ältere Jugendliche erhalten Vollzeitpflege mit dem Ziel der Verselbstständigung.
Der Pflegekinderdienst bietet als Fachdienst Hilfestellung, Beratung und Begleitung für alle, die an der Vollzeitpflege beteiligt sind. Pflegeeltern werden in Bewerberkursen auf ihre Aufgaben vorbereitet und geprüft.

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Das Team Kindertagesstätten/ Familienbildung leistet die fachliche Beratung von 198 Kindertagesstätten und deren Träger zu inhaltlichen, strukturellen und betriebserlaubnisrelevanten Fragen und Prozessen. Aufgabenschwerpunkte sind u. a. die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Erziehung in den Einrichtungen als eine Grundlage der weiteren Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und die Gestaltung des Überganges zur Schule.
Weiterhin sind die MitarbeiterInnen für die Beratung und Qualitätssicherung von derzeit 43 Tagespflegepersonen sowie für die Durchführung des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis als Tagespflegeperson zuständig.

Das Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist es, die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und motivieren. Das Team Kinder- und Jugendarbeit unterstützt und fördert die Arbeit der freien Träger auf diesem Gebiet. Die MitarbeiterInnen beraten und begleiten die Entwicklung neuer Konzepte und beurteilen deren fachlichen Anspruch.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des Sachgebietes umfasst den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen prüft die Übernahme der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen nach § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Eltern mit geringen Familieneinkommen und übernimmt dann die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, wenn die Prüfung ergeben hat, dass den Eltern der Elternbeitrag nicht zu zumuten ist. Dadurch ist es möglich, dass Kinder die Kinderkrippen, den Kindergarten oder auch den Hort besuchen können.
Weiterhin werden in diesem Sachgebiet die Leistungen finanziert, die notwendig werden, wenn Eltern und deren Kindern erzieherische Hilfen gewährt werden.
Für die erzieherischen Hilfen werden entsprechend § 91 Kinder- und Jugendhilfegesetz die Kinder und deren Eltern aus ihrem Einkommen und ggf. aus ihrem Vermögen zu den entstandenen Kosten herangezogen. Diese Arbeit  erfolgt auch im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe.
In diesem Sachgebiet findet auch die Führung des Haushaltes des Jugendamtes statt. So werden hier die anfallenden Rechnungen haushaltstechnisch erfasst, wie zum Beispiel die monatlichen Zahlungen  an die Träger von Kindereinrichtungen, Zahlungen an Pflegeeltern und Kinderheime.

Sachgebiet Beistandschaften/ Amtsvormundschaften

Aufgabe der Mitarbeiter des Sachgebietes ist:

  • die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes und der Mutter  (§ 18 SGB VIII),
  • die Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung (§ 52 a SGB VIII),
  • das Führung von Beistandschaften,  Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften (§§ 55 ff.  SGB VIII),
  • die Beurkundungen und Beglaubigungen, vollstreckbare Urkunden (§ 59 und § 60 SGB VIII) und
  • das Führung des Beurkundungs- und Sorgerechtsregisters

Die Führung von Beistandschaften, Vormundschaften sind gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe. Das heißt, es liegt nicht im Ermessen des Jugendamtes, über die Übernahme einer Beistandschaft, Pflegschaft oder Vormundschaft zu entscheiden.

Beistandschaft
Die Beistandschaft gem. §§ 55 ff. SGB VIII ist die gesetzliche Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen  . Eine Beistandschaft  ist ein Unterstützungsangebot für Eltern, die  das  alleinige Sorgerecht  inne haben, oder in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Amtspfleger /Ergänzungspfleger
Eine Pflegschaft umfasst einzelne oder mehrere Wirkungskreise der Personen- bzw. Vermögenssorge. Die Pflegschaft wird eingerichtet, wenn den Eltern nur Teile der Personensorge bzw. Vermögenssorge entzogen werden bzw. wenn es zur Interessenkollision zwischen den Eltern und dem Kind kommen könnte.

Amtsvormundschaft
Dem Jugendamt obliegt als Amtsvormund das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Der Vormund nimmt die Integritäts-, Erziehungs-, Entfaltungs- und Vermögensinteressen des Mündels gemäß seiner jeweiligen Lebenssituation wahr. Eine Vormundschaft wird angeordnet, wenn das Kind nicht unter elterlicher Sorge   steht bzw. wenn es eines Vormundes bedarf. In der Praxis wird die gesetzliche und die bestellte Vormundschaft unterschieden.

Beurkundung
Die Urkundsperson ist berechtigt Beurkundungen im Rahmen des § 59 SGB VIII vorzunehmen (Anerkennung und Zustimmungen zur Vaterschaft, Unterhalt für das Kind und für die berechtigte Mutter des Kindes, gemeinsame elterliche Sorge).

Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Damit für ein Kind Unterhaltsvorschussleitungen gezahlt werden können, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein: Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; es muss bei einem seiner Elternteile leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und keinen oder nur geringen Unterhalt erhält. Die Höhe des Unterhaltvorschusses berechnet sich aus dem jeweils geltenden Mindestunterhalt, abzüglich des Kindergeldes. Es wird maximal für die Dauer von 72 Monaten bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt. Um Unterhaltsvorschuss zu beziehen, muss ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt gestellt werden, die Formulare dafür sind dort erhältlich.

Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld

Die Mitarbeiterinnen sind für den Vollzug des Bundeserziehungsgeldgesetzes, des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes zuständig.

Bundeserziehungsgeld
Dieser Stand des Gesetzes betrifft Geburten zum 31.12.2006.
Alle Geburten bis Ende 2006 werden für den gesamten Bezugszeitraum nach dem Bundeserziehungsgeldgesetzes bearbeitet.

Bundeselterngeld
Das Bundeselterngeldgesetz gilt für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder. Elterngeld ist eine Transferleistung für Familien mit kleinen Kindern die als Entgeldersatzleistung ausgestaltet ist und sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert.
Ein Elternteil erhält höchstens für 12 Monate Elterngeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich noch 2 "Partnermonate" ergeben. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen.
Dadurch kann jede Mutter und jeder Vater Elterngeld erhalten.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, mindestens 300 € höchstens jedoch 1.800 €.
Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 € monatlich.

Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Sächsisches Landeserziehungsgeld
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können nach vorangegangenem Bezug von Bundeserziehungsgeld bzw. Bundeselterngeld Landeserziehungsgeld erhalten.
Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben.

Hotline Erziehungs- und Elterngeld

Bei Fragen zum Erziehungs- und Elterngeld können Sie die KollegInnen des Jugendamtes, Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld, unter folgender Hotline erreichen: 03588 285-777.

Standorte:
Robert Koch Str. 1, NYHugo Keller Str. 14, GRHochwaldstr. 29, ZI
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906 Niesky
Landratsamt Görlitz
Straße:
Hugo-Keller-Straße 14
PLZ/Ort:
02826 Görlitz
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763 Zittau
Teichstr. 18, WWHaus 58 Georgewitzer Str., LÖB 
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Weißwasser
Straße:
Teichstraße 18
PLZ/Ort:
02943 Weißwasser
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau, (111)
Straße:
Georgewitzer Straße 58
PLZ/Ort:
02708 Löbau
 




Ansprechpartner:

Email vcard Name Telefon Fax
Email an Frau  Eckert, Tatjana schreiben Die Visitenkarte des Ansprechpartners Frau  Eckert, Tatjana herunter laden Telefon 03581 663-2851
Email an Herr  Hammer, Dirk schreiben Die Visitenkarte des Ansprechpartners Herr  Hammer, Dirk herunter laden Telefon 03588 285-130


Dienstleistungen:



Öffnungszeiten:

Montag:


geschlossen
Dienstag:
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:


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Donnerstag:
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
Von 08:30 bis 12:00 Uhr



Adresse:

Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906 Niesky

Telefon
+49 (0)3588 2850

Robert Koch Str. 1, NY