SG Kreisentwicklung
Schwerpunkt II - Kreisentwicklung:
Das Amt für Kreisentwicklung ist höhere Verwaltungsbehörde für die Genehmigung von Bauleitplanungen (FNP, Bebauungspläne) und gleichzeitig zuständig für die Koordinierung aller fachlichen Stellungnahmen des Landratsamtes bei der Bauleitplanung (kommunale Bebauungs- und Flächennutzungspläne / städtebauliche Satzungen), den Planungen aus den Bereichen Bergbau, Verkehr und allen sonstigen Planungen.
Bauleitplanung
Innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert das AKE die einzelnen Stellungnahmen und bündelt so die facettenreichen fachlichen Kompetenzen. Das Sachgebiet prüft aus städtebaulicher und rechtlicher Sicht und formuliert die Gesamtstellungnahme. Das AKE ist Genehmigungsbehörde für die FNP und BLP sowie die dazu gehörenden Änderungsverfahren. In diesem Rahmen begleiten wir die Kommunen und die Planungsbüros während des gesamten Planverfahrens. Das Sachgebiet trägt so maßgeblich dazu bei, dass Hindernisse, die einem BLP entgegen stehen könnten, rechtzeitig ausgeräumt werden und der einzelne Bauwunsch so rechtssicher und zeitnah wie möglich umgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck können die Gemeinden / Planungsbüros bereits vor einer Planung Beratungs- und Koordinierungsgespräche in Anspruch nehmen. Und die Bürger des Landkreises erhalten auf Wunsch allgemeine Auskünfte zu Fragen, die das Verfahren zur Aufstellung von BLP betreffen bzw. bei Fragen zu konkreten Bauvorhaben innerhalb eines BLP. Direkte Auskünfte an Bürger zu Festsetzungen in einzelnen Bebauungsplänen an Grundstückseigentümer, Bauherren oder Investoren sollen die Gemeinden selbst erteilen. Dort sind die Pläne zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Die Gemeinden haben auf Verlangen über den Inhalt von Bauleitplänen, also von wirksamen Flächennutzungsplänen oder rechtskräftigen Bebauungsplänen, Auskunft zu erteilen und sie können über die gesetzlich normierte Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus zum Stand der in Aufstellung befindlichen Planungen informieren. Dessen ungeachtet sind die Mitarbeiter des SG Kreisentwicklung zu den Sprechzeiten des Landratsamtes am Sitz in Görlitz telefonisch und/oder persönlich erreichbar.
Sonstige Planung
Analog zu der Verfahrensweise bei der Bauleitplanung erfolgt die Prüfung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu allen sonstigen Planungen mit Schwerpunkt Bergbau, Verkehr und Infrastruktur. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt hier in der Mitwirkung bei Raumordnungsverfahren bzw. raumbedeutsamen Planungen, Planfeststellungsverfahren, Hauptbetriebsplänen und bei der Erteilung von Erlaubnissen (Bündelungsbehörde Landratsamt). Gleichzeitig ist unsere Mitarbeit und die Vertretung des Landkreises in verschiedenen regionalen u. überregionalen Arbeitsgruppen und Gremien in den Bereichen Bergbau und Verkehr für die planungsseitige Entwicklung in unserem Landkreis besonders wichtig.
Ländlicher Raum
Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Kreisentwicklung ist die strategisch/ inhaltliche Betreuung des ländlichen Raumes, die damit über die Funktionen des Sachgebietes Ländliche Entwicklung hinaus geht bzw. diese ergänzt. Hier ist der Landkreis Projektträger der Gebietskulisse ILE „östliche Oberlausitz“ (www.oestliche-oberlausitz.de) und hat somit einen koordinierenden Einfluss direkt auf 23 Gemeinden, was besonders für eine praxisorientierte Ausrichtung des Amtes von großer Bedeutung ist. Das SG Kreisentwicklung ist zudem auch für die Organisation und Durchführung des Bundeswettbewerbes: „Unser Dorf hat Zukunft“ zuständig.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Clausnitzer, Kirsten
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Freymann, Holger
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Rupprecht, Liane
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Öffnungszeiten:
und 13:30 bis 18:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr