Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Gewährung einer Einmaligen Beihilfe für die Durchführung einer Klassenfahrt oder eines Schul- oder Kindertagestättenausfluges
- Antrag auf Leistungen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Antrag auf Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schülerbeförderung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schulbedarf
Anträge auf Bildung und Teilhabe des Sozialamtes für Empfänger nach SGB XII
- Antrag auf Gewährung einer Einmaligen Beihilfe für die Durchführung einer Klassenfahrt oder eines Schul- oder Kindertagestättenausfluges
- Antrag auf Leistungen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Antrag auf Leistungen für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schülerbeförderung
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schulbedarf
Leitfaden zur Registrierung für die Sodexo Bildungs Karte
Leitfaden zur Web-Anwendung der Sodexo Bildungs Karte
Bildung und Teilhabe
Die Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket treten zum 01.04.2011 in Kraft und werden rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam.
Leistungen können beantragt werden:
für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Kinder, deren Eltern Wohngeld (WoGG) oder Kinderzuschlag (BKGG) erhalten:
im Jobcenter Landkreis Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Weißwasser
Straße:
Straße der Einheit 2
PLZ/Ort:
02943 Weißwasser
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906 Niesky
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz
Straße:
Lunitz 10
PLZ/Ort:
02826 Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Straße:
Georgewitzer Straße 56
PLZ/Ort:
02708 Löbau
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763 Zittau
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für Kinder bzw. deren Eltern, die Sozialhilfe (SGB XII) erhalten:
im Sozialamt :
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Landratsamt Görlitz
Straße:
Bahnhofstraße 24
PLZ/Ort:
02826 Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906 Niesky
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763 Zittau
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(bei Antragstellung bitte letzten Bewilligungsbescheid in Kopie beifügen)
Inhalte des Bildungs- und Teilhabepaketes:
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei 1,00 € pro Tag.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
Für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf in Höhe von insgesamt 10,00 € monatlich berücksichtigt z.B. für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, für die Musikschule oder im begründeten Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder ein Musikinstrument. Der Teilhabebetrag kann im gesamten Bewilligungszeitraum, auch rückwirkend ab dessen Beginn, angespart werden, z.B. für eine Ferienfreizeit.
Kosten für Ausflüge:
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden Aufwendungen für ein- und mehrtägige Ausflüge übernommen, z.B. für Klassenfahrten.
Schulbedarf:
Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres zum 01. August ein Betrag in Höhe von 70 EUR und jeweils zum 01. Februar darauf 30 EUR - insgesamt 100 EUR.
Lernförderung:
Angemessene Lernförderung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine entsprechenden schulischen Angebote bestehen.
Schülerbeförderung:
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung zwingend angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Als zumutbare Eigenleistung gilt in der Regel ein Betrag in Höhe von 5 EUR monatlich.
Für die Erbringung der Leistungen sieht der Gesetzgeber, mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfes, - soweit notwendig - der Schülerbeförderung und ggf. der Kosten für Ausflüge, Sach- und Dienstleistungen vor; d.h. eine Auszahlung an die Eltern ist grundsätzlich nicht möglich, vielmehr wird an den Leistungserbringer (z.B. Mittagessenanbieter) gezahlt.
Erhalten die Eltern Leistungen von Dritten (z.B. Zuschüsse zum Mittagessen etc.) ist dies anzugeben; Nachweise sind beizufügen.
Der Landkreis Görlitz rechnet die Leistungen für das Mittagessen, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie die Lernförderung über die Sodexo Bildungskarte ab. Die berechtigten Kinder und Jugendlichen erhalten mit der Bewilligung dieser Leistungen die Bildungskarte mit einer individuellen Nummer.